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Weser-Kurier: Über Abschiebungen in einem Rechtsstaat

Archivmeldung vom 02.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Dieser Fall enthält alles, was Volkes Seele zum Kochen bringt: Ibrahim M. ist nicht nur ein Intensivtäter mit Migrationshintergrund, der nicht abgeschoben werden kann. Nein, er versucht auch noch, vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden, um den Rest seiner sechsjährigen Gefängnisstrafe auf Bewährung in Freiheit verbüßen zu dürfen. Und dies zu allem Überfluss, obwohl er in Haft gleich mehrfach gegen die Anstaltsordnung verstoßen hat und außerdem schon der nächste Strafprozess gegen ihn vorbereitet wird. Kann das sein?

Darf das sein? Einmal ganz abgesehen von der Frage, in welches Land man einen staatenlosen Menschen denn überhaupt abschieben soll. Und ebenfalls mal abgesehen von der Überlegung, was eigentlich ein Land wie in diesem Fall die Türkei dazu bringen soll, einen Menschen, der in Deutschland aufgewachsen und kriminell geworden ist, nach über 30 Jahren mit offenen Armen zu empfangen. Natürlich kann und darf das so sein. Muss es sogar. Denn noch eines zeigt der Fall von Ibrahim M. auf geradezu exemplarische Weise: Deutschland ist ein Rechtsstaat. Und in einem solchen gelten Gesetze auch für Schwerverbrecher.

Quelle: Weser-Kurier (ots) von Ralf Michel

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