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Leipziger Volkszeitung zum Bundeswehr-Prozess

Archivmeldung vom 13.03.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer als Rekrut zur Bundeswehr kommt, weiß, dass er da nicht zum Kaffeekränzchen gebeten wird, sondern eine harte Ausbildung durchläuft. Aber das, was vor vier Jahren in der Coesfelder Kaserne passierte, war kein Highlight der Ausbildung, wie es einige Beteiligte heute noch verklären, sondern ein absoluter Tiefpunkt.

Der Soldat gibt seine Menschenwürde nicht in der Kleiderkammer ab, wenn er die Uniform anzieht. Und es verstößt gegen die Würde des Menschen, wenn Rekruten mit Stromstößen und Schlägen gequält werden. Bei den ehemaligen Ausbildern, die das befohlen haben, steht die menschliche und berufliche Eignung in Frage. Und die Vorgesetzten haben schlicht in ihrer Dienstaufsicht versagt.

Vier Jahre nach den beschämenden Ereignissen hat das Landgericht Münster nun die letzten Urteile im bisher größten Strafprozess gegen Bundeswehrangehörige gesprochen. Mit Bewährungs- und Geldstrafen sind die früheren Ausbilder zwar noch recht glimpflich davon gekommen. Aber der Rechtsstaat hat mit der Verurteilung deutlich gemacht, dass Rekrutenmisshandlung kein Kavaliersdelikt ist und die Bundeswehr kein rechtsfreier Raum.

Doch mit der strafrechtlichen Aufarbeitung kann der Fall nicht zu den Akten gelegt werden. Entscheidend sind die Konsequenzen innerhalb der Bundeswehr. Eine Armee, die in Auslandseinsätzen Demokratie und Menschenrechte verteidigt, muss das in ihrem Inneren auch vorleben. Es geht nicht darum, die Ausbildung zu verweichlichen, gerade die Auslandseinsätze erfordern eine ordentliche und harte Vorbereitung, aber bitte unter Einhaltung der verfassungsrechtlich geschützten Menschenwürde.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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