Rheinische Post: Kopftuch-Verbot ist folgerichtig
Archivmeldung vom 15.08.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Kopftuch muss nicht, aber es kann Ausdruck einer religiösen Gesinnung sein, die auch vor Indoktrination nicht haltmacht. Da dies niemand von außen feststellen kann, ist das vorsorgliche Kopftuch-Verbot an staatlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen und anderswo nur folgerichtig.
Vor Jahren war dies auch in der SPD eine
weit verbreitete Meinung, doch die Genossen haben irgendwann kalte
Füße bekommen, sodass letztlich die schwarz-gelbe Landesregierung das
Verbot im Alleingang durchgesetzt hat. Nun kommt es, wie es abzusehen
war. Ein Dutzend muslimischer Lehrerinnen und zwei Referendarinnen
weigern sich trotz anderslautender Gesetzeslage beharrlich, in der
Schule das Kopftuch abzulegen. Bislang haben fünf von ihnen vor
Gericht eine Niederlage erlitten. Allerdings steht die letzte
Entscheidung überall noch aus.
Sollte die Rechtsprechung (woran eigentlich kein Zweifel bestehen
kann) am Ende so ausfallen wie bisher, müssen die betroffenen Frauen
alle mit der Entfernung aus dem Staatsdienst rechnen. Das gilt auch
für die gestern vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht unterlegene
Lehrerin, die im Gegensatz zu den anderen Klägerinnen den
Beamtenstatus besitzt. Der Staat muss von seinen Mitarbeitern
erwarten dürfen, dass sie sich an Recht und Gesetz halten.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post