Südwest Presse: Kommentar zum BND
Archivmeldung vom 27.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer BND-Bericht des Bundesrichters im Ruhestand Gerhard Schäfer ist spannend. Er bietet kuriose Einblicke in die Geheimdienstwelt. Er erinnert auch an die Unterlagen der DDR-Staatssicherheit, zumindest insofern, als dass die vom BND Beobachteten in vielen Fällen - zum Teil sehr einleuchtend - darlegen, das über sie Gesammelte sei schlicht unzutreffend. Hat der BND also auch ein Zuverlässigkeitsproblem?
Das Ausspionieren von Journalisten zur Eigensicherung und der Einsatz
von Journalisten zur Spionage sind nicht ungesetzlich, stellt der
Bericht fest. Das Gesetz gebrochen hat der BND gleichwohl in einigen
Fällen: immer dann, wenn seine Maßnahme "unverhältnismäßig" war, wenn
er seine eigene undichte Stelle erst einmal bei sich zu Hause in
Pullach hätte suchen müssen. Manche Maßnahmen waren, schreibt
Schäfer, auch deshalb ungesetzlich, weil sie nicht erforderlich
waren. Insgesamt, so heißt es, hat der BND die "Journalistenszene
umfassend ausgespäht", dabei aber nicht das Post- und
Fernmeldegeheimnis verletzt.
Zwei Berufsstände sollte der Bericht zum Nachdenken veranlassen. Den
Geheimdienstlern gibt Schäfer einige Verbesserungsvorschläge mit auf
den Weg. Den Journalisten nicht. Es ist also an ihnen - an uns -, im
Zuge einer Selbstreinigung engere Grenzen im Umgang mit den
Geheimdiensten zu ziehen. Sie waren in manchen Fällen arg
ausgefranst.
Quelle: Pressemitteilung Südwest Presse