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Ostsee-Zeitung: Urteil gegen E.ON Hanse

Archivmeldung vom 28.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die 52 "Gas-Rebellen" von Hamburg konnten vor Gericht nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen Kunden mit ähnlichen Verträgen einen Sieg feiern. Mit diesem wichtigen Urteil wird wieder etwas mehr Licht in den Dschungel der Tarif- und Vertragsgestaltung der einst omnipotenten Energieversorger gebracht.

Strom- und Gaskunden, für die noch ähnlich lautende Klauseln in den Lieferverträgen gelten, können nun mit bester Aussicht auf Erfolg dagegen klagen und ungerechtfertigte Zahlungen zurück fordern. Da waren die Hamburger Kläger klüger: Sie hatten die Preiserhöhungen einfach ignoriert. E.ON Hanse guckt in die Röhre und hat - sollte das Urteil auch in den folgenden Instanzen Bestand haben - keine Chance mehr, etwaige Nachzahlungen durchzusetzen. Für die Verbraucher lohnt es sich also, für Fairness und Transparenz in den Lieferbedingungen zu streiten.

Quelle: Ostsee-Zeitung

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