Ostsee-Zeitung: Urteil gegen E.ON Hanse
Archivmeldung vom 28.10.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie 52 "Gas-Rebellen" von Hamburg konnten vor Gericht nicht nur für sich, sondern auch für alle anderen Kunden mit ähnlichen Verträgen einen Sieg feiern. Mit diesem wichtigen Urteil wird wieder etwas mehr Licht in den Dschungel der Tarif- und Vertragsgestaltung der einst omnipotenten Energieversorger gebracht.
Strom- und Gaskunden, für die noch ähnlich lautende Klauseln in den Lieferverträgen gelten, können nun mit bester Aussicht auf Erfolg dagegen klagen und ungerechtfertigte Zahlungen zurück fordern. Da waren die Hamburger Kläger klüger: Sie hatten die Preiserhöhungen einfach ignoriert. E.ON Hanse guckt in die Röhre und hat - sollte das Urteil auch in den folgenden Instanzen Bestand haben - keine Chance mehr, etwaige Nachzahlungen durchzusetzen. Für die Verbraucher lohnt es sich also, für Fairness und Transparenz in den Lieferbedingungen zu streiten.
Quelle: Ostsee-Zeitung