Mittelbayerische Zeitung: Der Kunde soll entscheiden
Archivmeldung vom 30.07.2011
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEigentlich klingt das ganz vernünftig: Beratungsprotokolle müssen erstellt werden, wenn ein Bankkunde eine Anlageberatung für Finanzinstrumente (Wertpapiere und Derivate) wünscht - und das Kreditinstitut eine konkrete Anlageempfehlung ausspricht. Diese gut gemeinte Verschreibung hat aber auch unerwünschte Nebenwirkungen: So mancher Bankberater gibt vorsichtshalber keine Aktientipps mehr ab, um sich die zeitraubende Dokumentation der Anlageberatung zu ersparen.
Stattdessen richtet er den Blick des Kunden nur noch auf klassische Bankprodukte wie beispielsweise Spar- und Termineinlagen. Die Verbraucher sollten selbst darüber entscheiden können, ob sie eine solche Beratungsdokumentation explizit wünschen oder nicht. Aktuell begeht eine Bank einen Gesetzesverstoß, wenn ein langjähriger Kunde das Kreditinstitut nach der x-ten Beratung binnen eines halben Jahres genervt auffordert, endlich auf die ewig gleichen indiskreten Fragen zu Bildung und Vermögenssituation zu verzichten. Es macht keinen Sinn, dass ein Bank- im Gegensatz zu einem Versicherungskunden nicht schriftlich erklären kann, dass er auf eine Dokumentation des Beratungsgespräches verzichtet.
Quelle: Mittelbayerische Zeitung (ots)