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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Missbrauchsbericht von Christine Bergmann

Archivmeldung vom 25.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer hätte das gedacht! Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs leiden auch nach Jahren noch, und sie brauchen Hilfe. Diese bahnbrechende Erkenntnis hat Christine Bergmann (SPD) gestern verbreitet, nachdem sie sich seit mehr als einem Jahr als Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung mit zahlreichen Opfer beschäftigt hatte. Solche Plattitüden müssen den Betroffenen die Haare zu Berge stehen lassen - ebenso die Forderungen, »vorhandene Beratungsstrukturen zu vernetzen« und »Beratungsstrukturen durch unterstützende Öffentlichkeitsarbeit« bekanntzumachen.

Zum Glück enthält der Bericht dann doch noch Greifbares. Etwa, Schmerzensgeldansprüche erst 30 Jahre nach dem 21. Geburtstag des Opfers verjähren zu lassen. Als Entschädigung schwebt Bergmann allerdings nur das vor, was einem Kind zum Zeitpunkt der Tat zugestanden hätte. Und wieviel wäre das wohl 1965 gewesen? Die Zeit runder Tische und immer neuer Expertenvorschläge muss auch einmal vorbei sein. Jetzt müssen die Träger staatlicher und kirchlicher Kinderheime die Opfer endlich entschädigen. 

Quelle: Westfalen-Blatt

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