Lausitzer Rundschau: Kirchen klagen gegen Berliner Ladenschlussgesetz
Archivmeldung vom 13.11.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMacht hoch die Tür, die Tor' macht weit. Das Adventslied ist in Berlin umgewidmet worden. Es gilt dort den Eingängen der Kaufhäuser. Kein anderes Bundesland hat beim Ladenschluss eine so weitgehende Ausnahmeregelung für Sonntage erlassen wie die Hauptstadt. Zehnmal im Jahr, darunter alle vier Adventssonntage, sind für den Verkauf freigegeben.
Der Beginn des
christlichen Jahreskreises ist an der Spree der Startschuss für den
Konsumzyklus. Süßer die Kassen nie klingeln. Das Grundgesetz bestimmt
in Artikel 140 ausdrücklich, dass die Weimarer Reichsverfassung,
Artikel 139, weiter gilt: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten
Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen
Erbauung gesetzlich geschützt." Der Verfassungsklage der großen
Berliner Kirchen muss man schon deshalb Erfolg wünschen, weil der
Widerspruch der Senatsregelung zu dieser Vorgabe so eklatant ist,
dass er das Rechtsempfinden stört. Aber auch, weil sie der
ausufernden Unterordnung der Gesellschaft unter Marktinteressen
hoffentlich an dieser Stelle einen kleinen Riegel vorschiebt.
Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, dass der Sonntag in unserem
Kulturkreis ein Tag der Muße, der Familie und des christlichen
Glaubens ist. Ausnahmen mag es für Touristenorte, für die Bäder oder
an Messe-, Volksfest- und WM-Tagen geben. Was jedoch in Berlin
entschieden worden ist, ist nicht nur unchristlich. Das darf man im
Zweifel sein. Es ist kulturlos.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau