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Lausitzer Rundschau: Kirchen klagen gegen Berliner Ladenschlussgesetz

Archivmeldung vom 13.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Macht hoch die Tür, die Tor' macht weit. Das Adventslied ist in Berlin umgewidmet worden. Es gilt dort den Eingängen der Kaufhäuser. Kein anderes Bundesland hat beim Ladenschluss eine so weitgehende Ausnahmeregelung für Sonntage erlassen wie die Hauptstadt. Zehnmal im Jahr, darunter alle vier Adventssonntage, sind für den Verkauf freigegeben.

Der Beginn des christlichen Jahreskreises ist an der Spree der Startschuss für den Konsumzyklus. Süßer die Kassen nie klingeln. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 140 ausdrücklich, dass die Weimarer Reichsverfassung, Artikel 139, weiter gilt: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt." Der Verfassungsklage der großen Berliner Kirchen muss man schon deshalb Erfolg wünschen, weil der Widerspruch der Senatsregelung zu dieser Vorgabe so eklatant ist, dass er das Rechtsempfinden stört. Aber auch, weil sie der ausufernden Unterordnung der Gesellschaft unter Marktinteressen hoffentlich an dieser Stelle einen kleinen Riegel vorschiebt. Ausnahmen mögen die Regel bestätigen, dass der Sonntag in unserem Kulturkreis ein Tag der Muße, der Familie und des christlichen Glaubens ist. Ausnahmen mag es für Touristenorte, für die Bäder oder an Messe-, Volksfest- und WM-Tagen geben. Was jedoch in Berlin entschieden worden ist, ist nicht nur unchristlich. Das darf man im Zweifel sein. Es ist kulturlos.

Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau

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