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Südwest Presse zum Thema Verfassungsgericht

Archivmeldung vom 18.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Welch ein Lernprozess: Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Erbschaftsteuer homosexuelle Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt. Das ist gut so - und wäre lange unmöglich gewesen. Zur Erinnerung: 1957 hatte dasselbe Gericht noch festgestellt, die damals bestehenden Strafgesetze gegen männliche Homosexuelle verstießen nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes - dazu gab es einen wohlwollenden Rückblick auf die deutsche Strafrechtsgeschichte, welche die Richter mutig mit dem Alten Testament beginnen ließen.

Zwischen beiden Entscheidungen liegen 53 Jahre, die 68er-Revolte, sexuelle Befreiung und ein Bewusstseinswandel, der nicht zuletzt einen bekennenden Homosexuellen im Amt des Außenministers und Vizekanzlers möglich gemacht hat. Trotz all dieser begrüßenswerten Liberalisierungen darf nicht übersehen werden, dass der Umgang mit Homosexualität nach wie vor nicht so selbstverständlich ist, wie er sein sollte. Wäre es anders, hätten die Richter in Karlsruhe erst gar nicht entscheiden müssen. Denn das fragliche Steuergesetz stammt aus dem Jahr 2008. Konservative Kräfte, die den Schutz der Ehe vor allem darin sehen, dass sie alle, die anders leben wollen, diskriminieren, haben offenbar weiterhin genug Einfluss, ihre Weltsicht in Gesetze zu gießen. Das ist der eigentliche Skandal. Gesellschaftlicher Fortschritt sieht anders aus.

Quelle: Südwest Presse

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