Neue Westfälische (Bielefeld): Mord und Totschlag Schuld und Sühne
Archivmeldung vom 10.02.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBis zu seiner Ernennung zum Bundesjustizminister war Heiko Maas als Rechtspolitiker mit keinem einzigen Satz aufgefallen. Das soll jetzt anders werden. Der Sozialdemokrat will das Strafrecht 59 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus von Nazi-Ideologie befreien. In der Tat zielte die Strafrechtsreform von 1941 nach Einschätzung von Rechtsexperten darauf ab, spezielle ideologische Konstruktionen von NS-Juristen im Gesetz zu verankern.
Diese Juristen wollten, dass nicht das objektive Tatgeschehen als solches für eine Bestrafung ausschlaggebend sei, sondern die jeweils dahinterstehende "verbrecherische Gesinnung". Damit verbunden war auch die Vorstellung, dass es bestimmte "Verbrechertypen" ge-be, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur "gemeingefährlich" seien. So notwendig die Initiative ist, so sehr überrascht sie doch. Wäre es nicht angebracht gewesen, vor der Wahl die Debatte zu beginnen? Jetzt werden nicht wenige Bürger befürchten, dass es nicht nur zu einer neuen Definition kommen wird, sondern auch zu Veränderungen beim Strafmaß. Das aber sollte in einer aufgeklärten Gesellschaft breit diskutiert werden. Schließlich fühlen viele eine Diskrepanz zwischen Schuld und Sühne.
Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)