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Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Gesetz gegen Hass im Internet

Archivmeldung vom 11.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Bei Twitter und Facebook müssen überforderte und juristisch allenfalls angelernte Mitarbeiter nun zum Teil innerhalb von Sekunden entscheiden, ob ein veröffentlichter Beitrag strafbar ist oder nicht. Damit geht der Schutz eines der wichtigsten Grundrechte der Bundesrepublik in private Hände über. "Eine Zensur findet nicht statt", heißt es in Artikel 5 des Grundgesetzes.

Seit Anfang des Jahres gilt nun wieder: Eine Zensur findet statt. Angeblich fühlen sich autoritäre Staaten wie Russland durch das deutsche Gesetz ermuntert, ähnliche Schritte zu unternehmen. Es würde einen nicht wundern.

Quelle: Stuttgarter Nachrichten (ots)

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