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Offener Brief: AfD-Sachsen fordert die Entlassung von Landeswahlleiterin Schreck

Archivmeldung vom 07.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

In einem offenen Brief begründet der AfD-Landesverband Sachsen die Dienstaufsichtsbeschwerde betreffend Landeswahlleiterin Carolin Schreck.

Dort ist folgendes zu lesen:

Sehr geehrter Herr Staatsminister Prof. Dr. Wöller,

wir wenden uns an Sie betreffend der Landeswahlleiterin Carolin Schreck. Wir erheben hiermit gegen sie Dienstaufsichtsbeschwerde. Zudem erwarten wir von Ihnen, Herr Staatsminister, dass Sie Frau Schreck mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt als Wahlleiterin für die anstehende Landtagswahl entbinden.

Frau Schreck hat sich erheblicher, und die Ordnungsgemäßheit der Landtagswahl gefährdender, Dienstvergehen schuldig gemacht. Ihr gesamtes Auftreten drängt Zweifel an ihrer Eignung wie Unparteilichkeit förmlich auf. Nach den Regeln der Zivilprozessordnung über die Befangenheit von Richtern wäre sie ohne Weiteres abzulehnen; für eine Beamtin kann gerade bei einer so fundamental wichtigen Angelegenheit wie der Landtagswahl nichts anderes gelten.

I.

Im Einzelnen:

  1. Die von ihr im Landeswahlausschuss vorgestellte und vorgeschlagene Kürzung der Landeswahlliste der AfD ab Platz 19 war, wie Sie wissen, und der Verfassungsgerichtshof bestätigt hat, eindeutig rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit war so offensichtlich und gravierend, dass der Verfassungsgerichtshof bereit war, von einer im gesamten Bundesgebiet gefestigten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung abzuweichen und ausnahmsweise Rechtsschutz vor der Wahl zu gewähren.

Zwar liegt die schriftliche Beschlussbegründung noch nicht vor, aber der Pressemitteilung des Gerichtshofs ebenso wie der mündlichen Begründung kann entnommen werden, dass zwei Gesichtspunkte für diese epochale Entscheidung ausschlaggebend waren: einerseits die offenkundige Rechtswidrigkeit der Listenkürzung, andererseits die absehbar erheblichen Folgen dieses Fehlers. Die Landeswahlleiterin hat offenbar beide Punkte nicht erkannt. Weder war ihr bewusst, dass es für das Vertrauen der Bürger in die Demokratie schlechterdings unverzichtbar ist, dass das Parlament der Stimmenverteilung entspricht und daher eine Listenkürzung bei der absehbar stärksten Partei zu einer Legitimitätskrise führen kann.

Sie hat zudem das Landeswahlgesetz trotz dieser Gefahr falsch, und zwar zu Lasten der AfD, angewendet. Dass es zulässig ist, eine Landesliste an zwei Wochenende in insoweit faktisch naturgemäß getrennten Versammlungen aufzustellen, weiß jeder Jurastudent. Dass Versammlungsleiter beliebig ausgewechselt werden können, ebenso. Die Massivität der Rechtswidrigkeit des Vorgehens des Wahlausschusses lässt kaum an bloßes fachliches Unvermögen denken. Aber selbst, wenn es tatsächlich nur Unkenntnis des Wahlrechts war, das die Wahlleiterin hier geleitet hat, so hat sie sich damit für diese Aufgabe diskreditiert.

Politik basiert auf Vertrauen. Wer soll einer Wahlleiterin vertrauen, die derartig eklatant und mit der realen Gefahr einer dem Wählerwillen widersprechenden Parlamentszusammensetzung das Landeswahlgesetz falsch anwendet? Gerade weil bereits der böse Anschein eines Manipulationsversuchs im Raume steht, ist es unabdingbar, die Wahlleitung in die Hände eines über jeden Verdacht erhabenen Beamten zu legen.

Das ermöglicht auch die Aufklärung, ob die Entscheidung tatsächlich allein auf juristisches Unvermögen oder nicht doch auf absichtsvolle Rechtsbeugung zurückzuführen ist. Hierbei ist insbesondere die Kommunikation zwischen dem Landeswahlausschuss und dem Rechtsreferat im Innenministerium zu prüfen. Auch das erfordert einen personellen Neuanfang beim Wahlausschuss.

  1. Hinzu kommen erhebliche Mängel bei der Leitung der Sitzung 5. Juli 2019 in der über die Listenkürzung der AfD-Liste entschieden wurde.

Nach dem Gesetz findet die Sitzung und die Beratung des Landeswahlausschusses öffentlich statt, § 9 Absatz 1 Satz 1 Landeswahlgesetz. Frau Schreck hat aber die Sitzung unterbrochen, woraufhin die Mitglieder des Wahlausschusses den Saal verlassen haben und gemeinsam in kleiner Runde vor dem Gebäude standen. Wir fügen Ihnen ein Bild dieser Situation als Anlage bei.

Nach allgemeiner Meinung der Fachliteratur ist eine solche Entlassung der Ausschussmitglieder aus dem Bereich des Sitzungssaales und damit der zugelassenen Öffentlichkeit unzulässig, weil damit die Möglichkeit der von § 9 Absatz 1 Satz 1 Wahlgesetz ausgeschlossenen Geheimberatung geschaffen ist.

Vgl. für den gleichlautenden § 10 der Bundeswahlordnung: Schreiber, Kommentar zur Bundeswahlordnung, § 10 Rz. 2.

Dieser Fehler allein reicht bei Anwendung der Bestimmungen der Zivil- und Strafprozessordnung über die Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit aus, einen Richter erfolgreich abzulehnen. Für das Verfahren einer Landtagswahl können keine laxeren Maßstäbe gelten.

  1. Hinzu kommt, dass Carolin Schreck die Sitzungsleitung nicht ansatzweise im Griff hatte, so wurden von anwesenden Besuchern Foto- und Filmaufnahmen sichtbar angefertigt, was unzulässig ist, aber ohne dass die Wahlleiterin eingriff.

II.

Das Statistische Landesamt ist eine dem Innenministerium nachgeordnete Behörde. Die Wahlleiterin wurde von Ihnen berufen. Sie als Staatsminister des Inneren üben die Dienst- und Rechtsaufsicht aus. Wir fordern Sie auf, Ihrer Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße und zweifelsfreie Wahlhandlung zu sorgen, nachzukommen. Dazu ist erforderlich, Frau Carolin Schreck von Ihrem Amt als Landeswahlleiterin umgehend zu entfernen und ein Disziplinarverfahren gegen sie wegen der massiven Rechtsfehler und Dienstpflichtverletzungen einzuleiten.

Sie selbst sind Kandidat für die Wahl zum Landtag. Die Rechtsfehler der Frau Schreck haben damit einen unmittelbaren Einfluss auf Ihre persönliche politische Arbeit. Eine weitere Untätigkeit Ihrerseits angesichts der massiv rechtswidrigen Zustände im Landeswahlausschuss müsste auch Fragen Sie betreffend aufwerfen, was wir sicher beide nicht wollen.

Mit freundlichen Grüßen
AfD Landesvorstand Sachsen durch:

Jörg Urban MdL
Landesvorsitzender 06.08.2019, Dresden

Quelle: AfD Deutschland

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