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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Fernsehgebühren

Archivmeldung vom 02.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern laufen die Zuschauer davon. Die Quote sinkt, Werbeeinnahmen brechen weg - das zweite Standbein der Sender neben den Gebühreneinnahmen schwächelt. Die Lösung für die Finanzmisere: Die Ministerpräsidenten wollen mehr Zuschauern tiefer in die Tasche greifen. Für internetfähige Computer und Handys sollen Verbraucher in Zukunft statt 5,76 Euro den vollen TV-Gebührensatz von 17,98 Euro berappen.

Die unausgegorene Logik dahinter: Taugten die Geräte vor kurzem bestenfalls dazu, Radio zu hören, seien sie jetzt für den Fernsehempfang gerüstet. Die Ausweitung der Gebühr würde in erster Linie Gewerbetreibende und Unternehmen treffen. Für die aber sind Computer und Mobiltelefone unverzichtbare Arbeitsmittel. Sie dienen nicht der Unterhaltung der Mitarbeiter. Das Modell ist nichts anderes als eine nutzungsunabhängige Lizenz zum Abkassieren und zudem für die Nutzung des mobilen Internets ein Bremsklotz. Außerdem sind ARD und ZDF mit der vorhandenen Technik gar nicht in der Lage, im Internet ein Programm für Millionen bereitzustellen. In diese Kerbe schlägt auch das Verwaltungsgericht Braunschweig: Es lehnt Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzten Zweit-PC ab, weil der NDR im Internet seine Radioprogramme nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten könne. Statt nicht nachvollziehbare Gebührenmodelle zu ersinnen, sollten die Ministerpräsidenten besser über eine Medienabgabe nachdenken, deutlich niedriger als die jetzigen Gebühren. Oder das politisch gewollte Angebot gleich aus Steuergeldern finanzieren. Sollte eine Pauschale kommen, droht allerdings neues Ungemach. Ein Vorschlag sieht vor, die Beweislast umzukehren. Das heißt, der Verbraucher soll beweisen, dass er kein empfangsbereites Gerät besitzt. Im Zweifelsfall wohl per eidesstattlicher Versicherung. Der Bürger unter Generalverdacht. Soll aus der GEZ dann eine Art Gebührenpolizei werden? Jetzt ist es höchste Zeit, über den Begriff Grundversorgung nachzudenken. Zum einen gibt es neue Wege, wie Fernsehen zum Verbraucher kommt - Kabel, Breitbandinternet, Funk-, zum anderen decken die Privatsender ein Spektrum an Unterhaltung und Information ab. Vor diesem Hintergrund sollte sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf seine Kernaufgaben besinnen. Hintergrund- und Verbraucherinformation, Qualitätsjournalismus, ein werbefreies Kinderprogramm, Unterhaltung ohne versteckte Botschaften - Qualität eben statt Klinik unter Palmen. Für Konkurrenz sorgen die Privaten, also reicht ein Programm mit regionalem Anteil plus sinnvollen Zusatzangeboten wie Arte, Phoenix und Kinderkanal - mehr als 20 TV- und 150 Radioprogramme sind zuviel. Vom Tisch müssen Vorstöße wie die Ankündigung, ein kostenloses Nachrichten-Applet aufs iPhone zu bringen. Nur dann können sich die Gebühren auf einem nachvollziehbaren Niveau einpendeln und an einen Preis- und Lohnindex gekoppelt werden. Nebenbei wird unterbunden, dass die Politik über die Gebührenschraube Druck auf die Sender ausübt. So aufgestellt, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk langfristig seine Berechtigung.

Quelle: Westfalen-Blatt

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