WAZ: Bloß nicht zu früh freuen
Archivmeldung vom 14.05.2010
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittExperten werten das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Drahtlos-Netzwerken als richtungsweisend, die Musikindustrie warnt vor allzu großer Euphorie. Fakt ist: Die Abmahnpraxis wegen Urheberrechtsverletzungen hat in Deutschland immense Ausmaße angenommen. Auch weil Gerichte die Herausgabe von Internet-IP-Adressen genehmigen, ohne jeden Fall bis ins Detail zu prüfen.
Daran verdienen vor allem die Anwaltskanzleien, die die Mahnbescheide im Auftrag der Film- und Musikindustrie tausendfach verschicken. Dem Nutzer bleibt oft nichts anderes übrig als zu zahlen - obwohl die Summen teilweise horrend sind. Auch wenn sich die meisten Beschuldigten der Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben: Bislang ließ die Abmahnpraxis jegliche Verhältnismäßigkeit vermissen. Der BGH hat mit der Deckelung der Kosten allzu gierigen Anwälten jetzt einen Riegel vorgeschoben. Internetnutzer, die wissentlich Illegales aus dem Netz saugen, sollten sich aber nicht zu früh freuen. Eine Straftat begehen sie allemal. Wenn die vor Gericht landet, dürfte es meist teurer werden als 100 Euro.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung