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Westfalenpost: Entrümpelung Koalition reformiert Erbrecht

Archivmeldung vom 31.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es gibt offenbar immer noch erstaunliche Nischen im Labyrinth unserer Rechtsordnung, von denen man als Laie keine Ahnung hat, bis man erfährt, dass sie gerade entrümpelt werden. Hätte man sich zum Beispiel vorstellen können, dass ein Mensch, der den Lebensgefährten seiner Mutter umbringt, dafür zwar vielleicht ins Gefängnis kommt, aber den Anspruch auf sein Pflichtteil am Erbe behält?

Nicht, dass man annehmen möchte, solche bizarren Erbfälle wären bislang an der Tagesordnung gewesen. Künftig sollen sie jedenfalls auch ausnahmsweise nicht mehr vorkommen. Insofern zählt die Erbrechtsreform zu den Gesetzesvorhaben der Koalition, gegen die sich vernünftigerweise gar nichts sagen lässt. Ein Gesetz, über hundert Jahre alt, wird entstaubt, höchste Zeit, möchte man denken. Wo es der gesunde Menschenverstand nahelegt, wird die Freiheit des Erblassers, über sein Vermögen zu verfügen, erweitert, und nach demselben Prinzip an anderer Stelle präziser umschrieben. Was etwa unter einem "unsittlichen oder ehrlosen Lebenswandel" zu verstehen ist, darüber hatte man vor hundert Jahren gewiss völlig andere Vorstellungen als heute. Zu Recht soll nach diesem Kriterium fortan niemand mehr sein Erbe verwirken können. Das Hauptverdienst der Reform freilich ist, dass sie vor allem jenen zugute kommt, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen. Ihre Leistung wird künftig bei der Verteilung des Erbes zwingend berücksichtigt. Der Gesetzgeber beruft sich auf das Prinzip der familiären Solidarität, mit der es sonst ja oft nicht mehr so weit her ist, wenn Erben vor dem Notar sitzen.

Quelle: Westfalenpost (von Winfried Dolderer)

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