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Kölnische Rundschau: zu Guttenberg/Zwangsverwaltung

Archivmeldung vom 07.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesregierung will also künftig entscheiden dürfen, ob sie ein insolvenzgefährdetes Kreditinstitut von der Finanzaufsicht BaFin mit weit reichenden Befugnissen unter staatliche Zwangsverwaltung stellen lässt.

Der Plan, mit dem Wirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg Bankpleiten oder für den Steuerzahler milliardenteure Rettungsaktionen wie für die Hypo Real Estate (HRE) vermeiden will, erscheint auf den ersten Blick vernünftig und plausibel. Doch er hat entscheidende Schwächen - vor allem praktische. Es stimmt ja: Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass es neue Verfahren braucht, wie der Staat künftig mit taumelnden, systemrelevanten, also für den ganzen Wirtschaftskreislauf wichtigen Banken umzugehen hat. Die bisherigen Mittel reichen nicht, weil sie die öffentlichen Haushalte stark belasten - wenn sozusagen das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Im Falle HRE haben zudem lästige Auseinandersetzungen mit Einzelaktionären das Verstaatlichungs-Prozedere zur Hängepartie gemacht. Die Alternative wäre nur die Insolvenz mit einem wohl katastrophalen Domino-Effekt gewesen. Der Bund braucht also tatsächlich frühzeitig die Zügel in der Hand - schon deshalb, weil damit die Aussicht auf staatliche Kuratel disziplinierend auf die Banken-Manager wirken kann. Risiken, die bislang noch in Kauf genommen wurden, könnten dann auch für die Banker selbst nicht mehr akzeptabel erscheinen. Dennoch: Die Zweckdienlichkeit des Guttenbergschen Entwurfs zumindest in dieser Form ist fraglich. So sind etwa die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, ob eine Zwangsverwaltung erfolgen soll, unklar. Hinzu kommt: Nach den Erfahrungen der vergangenen Monate darf bezweifelt werden, dass die Finanzaufsicht in ihrer jetzigen Form tatsächlich der richtige Akteur ist, der rechtzeitig erkennen kann, ob ein Kreditinstitut taumelt oder nicht. Die Aufsicht muss personell und organisatorisch gestärkt werden - sonst ist der Plan des Ministers nutzlos.

Quelle: Kölnische Rundschau

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