Sind Rundfunk- und Fernsehgebühren illegal unter dem Deckmantel des Gesetzes?
Archivmeldung vom 30.03.2007
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Freigeschaltet durch [email protected]Wir alle kennen sie, wir alle hassen sie: die Rundfunk- und Fernsehgebühren der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Eingetrieben von den freundlichen Helfern der GEZ (Gebühreneinzugszentrale), verhelfen diese gesetzlich abgesicherten Gebühren zu manch unterhaltsamen Episoden der Behördenwillkür.
Dem Autor gelang es, an einem „Informations-Seminar“ der GEZ teilzunehmen, in dessen Verlauf GEZ-Außendienstbeauftragte rekrutiert werden sollten. Bei dieser Informationsverantaltung wurde die Organisation der GEZ und die Aufgaben eines GEZ-Beautragten im Detail vorgestellt.
Das Besondere vorweg: Grundsätzlich werden die Arbeit und die Existenzberechtigung der GEZ vehement verteidigt und gar als völlig legitim – da ja gesetzlich abgesichert – dargestellt. Immer wieder wurde auf die verschiedenen gesetzlichen Regelungen hingewiesen, die alle Aufgabenfelder der GEZ legitimieren.
Insbesondere wird hierbei in jedweger Form der Publicitiy auf den Art. 5 Absatz 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hingewiesen: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Dabei sollen bestimmte Rechtsgrundlagen die Existenzberechtigung der GEZ untermauern:
Freiheit und Unabhängigkeit der Berichterstattung von Staat, Wirtschaft, Kirche:
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Es findet kein staatlicher Einfluss auf die Programmgestaltung statt.
- Es findet kein staatlicher Einfluss auf die Inhalte von Programmen statt.
- Es gibt keinen alleinigen Einluss einzelner Gruppen.
- Die Berücksichtigung aller gesellschaftlich relevanten Kräfte wird gewährleistet.
- Eine Ausgewogenheit von Werbung und Kritik findet statt.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten berufen sich auf die Rundfunkstaatsverträge, die die gesetzliche Grundlage für den gesamten Gebühreneinzug liefern und die sie mit dem Recht der Selbstverwaltung ausstatten. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist diese Rechtsform in besonderer Weise geeignet, die Unabhängigkeit des Rundfunks zu garantieren.
Die Rundfunkgebühr ist die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bietet so eine Gewähr für die Unabhängigkeit von Einschaltqoten und Geldgebern.
Das Interessante ist aber:
Die GEZ stellt sich den privaten Sendern gegenüber und behauptet (so auch auf der genannten Informationsveranstaltung), dass der Verbraucher mit dem Kauf der in den Privatsendern beworbenen Produkte ebenfalls eine „versteckte“ Gebühr zahlt! Welch ein Unsinn, wenn man beobachtet, wie die Werbung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern in massiver Weise zugenommen hat. Dazu wird angegeben, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender zu über 85% mit dem Gebühreneinzug finanzieren und die Finanzierung durch Werbeeinnahmen lediglich 5% ausmachen. Bei den restlichen 10% sind es nicht näher definierte Einnahmequellen. Dass das so nicht stimmen kann, liegt wohl ob der tagtäglichen Werbung auf den ersten Programmen, der immer stärker werdenden Werbeunterbrechungen während des laufenden Programms (wie beim Privat-TV) auf der Hand.
Aufgrund der verstärkten Werbetätigkeit ist die so großartig beschriebene Unabhängigkeit längst nicht mehr gewährleistet. Die unabhängige Berichterstattung mag in Hinsicht auf die zahllosen, meinungsbildenden Programme wie ein Hohn klingen, denn da stehen sich die öffentlich-rechtlichen Sender den Privaten in nichts mehr nach. Ebenso ist die Unabhängigkeit von Einschaltqoten und Geldgebern anzuzweifeln, zumal einerseits genau wie bei den Privaten auf Einschaltquoten geachtet wird und es andererseits mit dieser Aussage das ganze Ausmaß der Schlechtigkeiten demonstriert: Man kann also jeden Schund senden, es interessiert sowieso nicht! Also zum x-ten Mal den Thomas Gottschalk eine verblödende „Wetten, daß“-Sendung machen lassen, und dazu noch – dem Gebühreneinzug sei Dank – an sonnigen Urlaubsplätzen.
Und wer denkt die GEZ oder die öffentlich-rechtlichen Sender, allen voran die ARD, das ZDF und das restliche Konglomerat der Rundfunkanstalten, nage am Hungertuch, weil es ja so viele böse „schwarze Schafe“ gibt, die ihre Gebühren nicht entrichten, der liegt leider voll daneben:
Die Rundfunkgebührenabrechnung weist für das Jahr 2005 Gesamterträge in Höhe von 7.122.969.516,17 Euro aus und liegt somit um 268.157.549,55 Euro über dem Ergebnis vom Vorjahr! Diese nette Summe wird dann entsprechend den Anteilen an die Rundfunkanstalten verteilt. Also nochmal zum Mitschreiben: Gesamtertrag der Gebühreneinzugs-Masche liegt bei über 7 Milliarden Euro und hat 2005 einen um über 268 Millionen Euro höheren Gewinn erzielt! Potzblitz, das nenne ich mal ein Sümmchen! Und dabei muß festgehalten werden, dass der Gesamtumsatz in den letzten Jahren ununterbrochen gestiegen ist. Und wenn man den GEZ-Bossen auf den Informationsveranstaltungen Glauben schenkt, dann ist das noch längst nicht alles, was sie haben wollen! Immerhin hat sich die GEZ längst ausgerechnet, dass beispielsweise im Bundesland Hessen von den über 6 Millionen Haushalten bisher lediglich knappe 2 Millionen Haushalte ihren Fernseher angemeldet haben! Also nach eigener Aussage ein Riesen-Potential für die „netten“ GEZ-Außendienstbeautragten.
Die Rundfunk- und Fernsehgebühren sind ein haltloses, von dubiosen Gesetzestexten gestütztes Gerüst von illegaler Geldgewinnung auf Kosten der Bundesbürger. Spätestens seit der Einführung des Privatfernsehens hätte ebenfalls bei den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Privatisierung mit vorrangiger Finanzierung durch Werbeeinnahmen stattfinden sollen. Allerspätestens aber seit Beginn des Pay-TV wie Premiere muss aber jedem die Unhaltbarkeit der GEZ klar geworden sein, denn wesentlich humaner für den Verbraucher wäre eine Decoder-gestützte Verschlüsselung von Programmen wie ARD, ZDF, HR3, SWF etc. wie beim Pay-TV. Vielleicht würde das auch endlich dazu verhelfen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender endlich dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb stellen müssten und ein vernünftiges (!) Programm mit einem qualitativ weitgefächerten Angebot aus Filmen, Unterhaltung und Infotainment abliefern und nicht auf ewig das durch den Gebührenstaatsvertrag gestützte Langweiler-Fernsehen einer sterbenden Generation bleiben. Durch diese und noch wesentlich anderen Fakten ist der hinter dem Vorhang des Gesetzestextes gestützte Gebühreneinzug längst nicht mehr tragbar und zudem ungerecht, ungesetzlich und Volksverdummung.
Der Autor gehört zu den leidigen Gebührenzahlern und weiss wie so viele, wovon er spricht. Aber eines tröstet ein wenig: Immerhin haben wir Verbraucher auch das Recht, uns auf den Art. 5 Absatz 1 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu beziehen. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern...