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Südwest Presse: Kommentar: Ermittlungen

Archivmeldung vom 05.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Schwere Geschütze haben einen erheblichen Rückschlag. Das mussten die Bundesanwälte gestern zur Kenntnis nehmen - und zwar nicht zum ersten Mal. Binnen weniger Wochen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die obersten Ermittler erneut zurückgepfiffen, weil sie im Kampf gegen die militante linke Szene über das Ziel hinausgeschossen waren.

Der Tenor der Entscheidungen: Die große Keule des Terrorismus-Paragraphen 129 a möge Fällen vorbehalten bleiben, in denen der Staat tatsächlich ins Wanken geraten könnte. Dafür genügen radikale Rhetorik und brennende Autos nicht - selbst wenn das in der Vorstellung der Täter schon die Revolution darstellt. Damit hat der BGH eine Grenze zwischen Terrorismus und schwerer Kriminalität gezogen. Der Terrorvorwurf, der rasch tiefgreifenden Ermittlungsmaßnahmen Tür und Tor öffnet, lässt sich damit nicht mehr so leicht in den Raum stellen wie bisher. Diese Klarstellung spielt keineswegs den Tätern in die Hände. Wer Brandsätze legt, wird auch in Zukunft verfolgt werden. Überzogene Polizeiaktionen könnten dagegen der Vergangenheit angehören. Letztlich profitiert davon der Staat. Denn eine Strafverfolgung mit Augenmaß macht es schwerer, den fest zum linken Sprachbestand gehörenden Vorwurf der Repression zu erheben. Und mit dieser Denkfigur hat die Szene schon immer erfolgreich Nachwuchs gefunden.

Quelle: Südwest Presse

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