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Südwest Presse: Kommentar zur Abgeordnetenpauschale

Archivmeldung vom 04.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, heißt es in Artikel drei des Grundgesetzes. Es fehlt der Zusatz: Abgeordnete sind etwas gleicher.

Denn sie bekommen eine steuerfreie Kostenpauschale. Im Gegensatz zu normalen Steuerpflichtigen müssen sie ihre Ausgaben nicht einzeln nachweisen. Damit billigen sie sich eine Vorzugsbehandlung zu, die nicht einzusehen ist. Die Richter des Bundesfinanzhofs haben sehr formal entschieden: Die Kläger waren keine Abgeordneten, also hatten sie keine so hohen Kosten. Ausdrücklich urteilte das Gericht nicht über die Frage, ob die Steuerfreiheit verfassungswidrig ist. Das könnte nur das Bundesverfassungsgericht. Doch das riefen die obersten Steuerrichter nicht an. Abgeordnete sollten sich nicht vor dem Finanzamt ein Privileg zubilligen. Jeder andere Steuerzahler muss sich mit der Behörde herumschlagen, was sie anerkennt, nur Abgeordnete nicht. Wenn sie dies mit Unabhängigkeit und Verwaltungsvereinfachung begründen, ist dies nur vorgeschoben. 612 Bundestags- und einige tausend Landtagsabgeordnete lassen sich ebenso überprüfen wie Millionen normaler Bürger. Dass es auch anders geht, hat Nordrhein-Westfalen bewiesen: Dort erhalten die Abgeordneten seit 2005 nur noch einen Betrag, den sie versteuern müssen, um sowohl ihre Kosten als auch ihre Altersversorgung zu bestreiten. Gleiches Recht für alle ist ein kleiner Baustein gegen die Politikverdrossenheit.

Quelle: Südwest Presse

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