WAZ: Peinlich und gefährlich
Archivmeldung vom 02.02.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin peinlicher Fehler, ein gefährlicher Fehler. Nur weil ein Beamter oder eine Beamtin am Schreibtisch die Frist in den vielen Karteikarten nicht beachtet oder falsch eingetragen hat, läuft wieder ein Mann frei herum, der laut Gutachter weiterhin gefährlich sein soll. Ein Skandal? Ja, sicher. Aber auch ein Fehler, der in jedem Betrieb, in jeder Behörde passieren kann.
Das macht den Fall nicht besser und die Gefahr nicht kleiner. Der Skandal hängt auch damit zusammen, dass die Justiz über Jahrzehnte den Einzug der Computer verschlafen hatte. Man möchte ja meinen, dass für derart wichtige Fristen automatisch ein Licht aufblinkt. Aber so ist es eben nicht. Der Nachholbedarf der Justiz in der Datenverwaltung ist immer noch immens.
Dem Oberlandesgericht in Hamm ist kein Vorwurf zu machen. Es scheint sich an das Gesetz gehalten zu haben. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hat sich an strenge Kriterien zu halten. Bedeutet sie doch, einen Menschen ohne neue Tat und ohne öffentlichen Prozess auf kaum absehbare Zeit einzusperren.
Es ist aber trotz allem an etwas mehr Gelassenheit zu erinnern. Absolute Sicherheit wird es nie geben. Nicht jeder als gefährlich eingestufte Straftäter ist wirklich gefährlich. Und nicht jeder harmlos wirkende Nachbar oder Angehörige ist tatsächlich harmlos.
Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung