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Südwest Presse: Kommentar zum Thema Patientenverfügung

Archivmeldung vom 19.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Entscheidung hatte es in sich. Nicht umsonst haben die Abgeordneten des Bundestages sechs Jahre lang über ein Gesetz zu Patientenverfügungen beraten. Gestern räumte das Parlament dem Selbstbestimmungsrecht Vorrang ein.

Ein Grund zum Jubeln ist das nicht. Der Beschluss soll Rechtssicherheit schaffen, doch bohrende Fragen bleiben. Selbstbestimmung setzt Bürger voraus, die bereit sind, sich intensiv mit Eventualitäten schweren Leidens oder dem nahenden Tod zu befassen. Manch Bürger tut das bereits mit einer Patientenverfügung. Doch die Mehrheit will von dieser Phase des Lebens nichts wissen. Auch über sie wird, wenn sie selbst nicht mehr bestimmen kann, verfügt - und das künftig nicht mehr nur an der unumkehrbaren Schwelle zum Tod. Im Streitfall zwischen Arzt und Angehörigen bestimmen Juristen den mutmaßlichen Willen, zum Beispiel wann das Leben eines Demenz- oder Komapatienten nicht mehr zumutbar ist, wann ein nicht mehr Einwilligungsfähiger seinen Lebensmut verloren hat. Das mag dem einen oder anderen Leidenden Erlösung bringen, doch es birgt auch die Gefahr, dass ökonomische Gründe die Entscheidung prägen. Ganz abgesehen davon, dass durch die Verbindlichkeit einer Verfügung ein Arzt im Extremfall einen Willen exekutieren muss, der seinem Eid widerspricht. Mediziner sind dem Lebensrecht verpflichtet. Der Bundestag war es nicht. Traurig.

Quelle: Südwest Presse

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