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Rheinische Post: Die überholten Privilegien der Kirchen

Archivmeldung vom 18.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Auch wenn der Rückhalt in der Gesellschaft schwindet: Die Kirchen leisten einen unersetzlichen Dienst für die Menschen in diesem Land. Sie pflegen, sie trösten und sie geben denen eine Chance, an die kein anderer mehr glaubt. Es ist daher keine Petitesse, dass der Europäische Gerichtshof den Kirchen weiterhin eine starke Autonomie zugesteht. Der Staat hat sich in Fragen des Glaubens nicht einzumischen, er ist ein schlechter religiöser Ratgeber.

Was das Wort "christlich" im Jahr 2018 bedeutet, darüber darf kräftig gestritten werden. Aber es ist keine staatliche Aufgabe, diesen Begriff mit Inhalt und Leben zu füllen. Gerade weil die Kirchen aber für den Menschen da sind, ist es an der Zeit, manch überholtes Privileg des Arbeitsrechts aufzugeben. Der Chefarzt soll wieder heiraten dürfen, die wissenschaftliche Referentin keine Protestantin sein müssen. Das Luxemburger Urteil stärkt die Rechte der kirchlichen Mitarbeiter. Es erkennt an, dass die Kirchen nicht nach Gutdünken verfügen können. Die Entscheidung ist daher auch Dokument unserer Zeit: Die Akzeptanz für Diskriminierungen aller Art wird glücklicherweise immer geringer. Die Kirchen sind nun aufgerufen, Mut zu beweisen. Sie wissen zum Glück, wie das geht.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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