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Südwest Presse: Kommentar zum Thema Gentests

Archivmeldung vom 19.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eines Urteils hat es bedurft, um den Gesetzgeber auf den Plan zu rufen. Er ist nun aufgefordert, Regeln zu finden, die über Leben und Tod eines werdenden Menschen entscheiden. Das Grundgesetz gewährt ihm das Recht auf Menschenwürde. Doch gilt dies auch für eine im Reagenzglas befruchtete Eizelle?

Und warum lässt der Gesetzgeber vorgeburtliche Diagnose mit den Konsequenzen der Abtreibung zu? Ist das Töten eines Achtzellers vor dem Einpflanzen in die Gebärmutter nicht weniger schwerwiegend? Einfache Antworten weichen den ethischen Problemen aus, die beide Diagnosemethoden aufwerfen. Die PräimplantationsDiagnostik dient nur dem Aussortieren menschlichen Lebens. Sie sucht unter meist drei befruchteten Eizellen die genetisch unauffälligste aus. Den Wunsch der Eltern, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, kann die Diagnostik nicht einlösen. Sie spricht Embryos mit Gendefekten generell ein Lebensrecht ab, selbst wenn die Krankheit nicht ausbricht. Bei der Pränatal-Diagnostik findet keine Auswahl statt. Da ringt die Mutter mit der Frage, ob sie die Schwangerschaft fortsetzen will oder nicht. Sie kann sich für ihr krankes Kind entscheiden. Der Bundestag muss genau abwägen, ob und wie er in das Lebensrecht Ungeborener eingreift. Medizinischen Fortschritt zu nutzen, nur weil er möglich ist, wird vor allem Müttern nicht gerecht, die solche Entscheidungen treffen müssen. Sie begleiten sie ihr Leben lang.

Quelle: Südwest Presse

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