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"nd.DerTag": Missachtung des Parlaments - Kommentar zum Stopp des Heizungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 07.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith

Plötzlich hat es die Ampel-Koalition gar nicht mehr so eilig mit der Verabschiedung des Heizungsgesetzes. Nachdem das Bundesverfassungsgericht den Versuch gestoppt hat, das komplexe Gesetzeswerk im Schweinsgalopp durchs Parlament zu jagen, soll dies nun ganz regulär nach der Sommerpause stattfinden.

Woher rührte dann die ursprüngliche Eile? Die offizielle Begründung, das Gesetz könne sonst nicht am 1. Januar 2024 in Kraft treten, scheint nicht zu stimmen. Offenbar wollte man das unpopuläre Vorhaben schnell abhaken, um bei den Landtagswahlen im Herbst nicht größeren Schaden zu nehmen. Dass Karlsruhe dem nun einen Riegel vorgeschoben hat, ist eine sehr gute Nachricht. Auch wenn es sich nur um eine vorläufige Entscheidung handelt, stärken die Richter die Kontrollfunktion des Parlaments im politischen System. Hetze und mangelnde Sorgfalt waren auch zu CDU-Regierungszeiten an der Tagesordnung.

Was die politischen Folgen des Richterspruchs sein werden, ist schwerer zu beurteilen. Die Grünen und insbesondere ihr einstiger Superminister Robert Habeck sind spätestens jetzt schwer angeschlagen. Die FDP fährt, wie nicht nur das Verhalten beim Haushalt zeigt, intern zunehmend die Ellenbogen aus. Dass das Karlsruher Urteil die Fliehkräfte in der Ampel verstärkt, ist durchaus möglich. Oder man versucht, bis zum Ende der Legislaturperiode weiterzulavieren. Danach sieht es zumindest beim Heizungsgesetz aus. Die Ampel will das mit Blick auf die absehbaren CO2-Minderungen maue Vorhaben nicht neu beraten lassen. Dabei hatte Karlsruhe schon vor Jahren in einem Urteil deutlich mehr wirksamen Klimaschutz bis 2030 angemahnt. Kommt nach der Missachtung des Parlaments die Missachtung des Verfassungsgerichts?

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

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