Börsen-Zeitung: Siemens rechnet ab
Archivmeldung vom 30.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSpätestens seit dem im April vorgelegten Prüfbericht der Kanzlei Debevois & Plimpton war die Sache klar: Der Aufsichtsrat der Siemens AG muss die für die Korruptionsaffäre verantwortlichen ehemaligen Vorstände auf Schadenersatz verklagen. Sonst wäre er nicht nur seinem Anspruch zum konsequenten Aufräumen im Hause Siemens untreu geworden, er hätte sich selbst Klagen von Aktionären ausgesetzt.
Angesichts der unzweifelhaften Verdienste etlicher der elf betroffenen Ex-Zentralvorstände um Siemens mögen die avisierten Klagen bei manchem gegen das Gefühl der Fairness verstoßen. Schließlich ist der Konzern von den jetzt am Pranger stehenden Managern über viele Jahre erfolgreich geführt worden. Auch die betriebswirtschaftliche Dimension des Schadens aus den Korruptionszahlungen von 1,3 Mrd. Euro relativiert sich angesichts des Geschäftsvolumens. In anderen Großkonzernen werden durch falsche Investitionsentscheidungen höhere Schäden verursacht, ohne dass Vorstände dafür jemals vor Gericht gestellt würden. Der Imageschaden dagegen kann nicht hoch genug veranschlagt werden.
Aber darum geht es nicht. Im Fall Siemens und den nun folgenden Schadenersatzprozessen geht es um die unternehmerische Verantwortung schlechthin. Dass die beschuldigten Vorstände ihre Organisations- und Aufsichtspflichten vernachlässigt haben, ist nach dem parallelen Strafverfahren offenkundig. Da mussten die Vorstände gar nicht bewusst weggeschaut haben. Schon fahrlässiges Unterlassen bei der Sicherstellung einer funktionierenden Compliance reichte. Zu dieser Verantwortung haben sich manche Betroffene mit ihrem Rücktritt als Vorstand de facto ja bekannt.
Die Klagen sollten nicht davon ablenken, dass die Verantwortlichen nicht nur im Vorstand saßen. Wie steht es um die Kontrollpflicht des Aufsichtsrats, wie um die Berichtspflicht des Wirtschaftsprüfers? Und hat der heute amtierende Vorstand alles getan, um den Schaden für Siemens und die Eigentümer möglichst gering zu halten? Im Strafprozess verglich der Vorsitzende Richter die Kompetenzen des früheren Compliance-Beauftragten mit einer "Feuerwehr, die zum Löschen mit einem Zahnputzbecher ausgestattet ist". Heute erleben wir bei Siemens das andere Extrem. Wie so oft bei Feuerwehreinsätzen droht der Wasserschaden aus der Lösch(er)-Aktion größer zu werden als der Brandschaden.
Quelle: Börsen-Zeitung (von Claus Döring)