Neue Westfälische (Bielefeld): zu Fehlerhafte Krankenhaus-Abrechnungen
Archivmeldung vom 18.08.2011
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bericht der Krankenkassen über falsche Krankenhausabrechnungen legt den Verdacht nahe, dass viele Häuser bewusst möglichst hohe Behandlungskosten ansetzen und dabei oft auch am Rande des Betrugs agieren. Solange ihnen dafür keine finanziellen Sanktionen drohen, wird sich an dieser Praxis auch wenig ändern.
Zumindest in den Fällen, in denen es keine unterschiedlichen medizinischen Einschätzungen über den notwendigen Aufwand gibt, sollte Fehlverhalten auch finanziell spürbar werden. Viele Einzelbeispiele von Ärzten, Pharmaindustrie oder Krankenhäusern zeigen, dass in der Vergangenheit viel zu oft auch die Grenze zum systematischen Betrug an den Kassen überschritten wurde. Dagegen hilft nur hartes Durchgreifen. Der Spitzenverband verlangt, dass auch die Leistungsträger den Aufwand für eine Prüfung bezahlen müssen, wenn sich eine Rechnung im Nachhinein als falsch erweist. "Damit würde ein Anreiz für die Krankenhäuser gesetzt, fehlerhafte Abrechnungen künftig zu vermeiden", heißt es noch diplomatisch im Bericht. Ungerecht wäre es jedoch auch, die Krankenhäuser unter Generalverdacht zu stellen. Denn im Großen und Ganzen verhalten sich die Einrichtungen korrekt. Nur summieren sich selbst anteilig geringe Schäden im Moloch Gesundheitswesen schnell auf Milliardenbeträge. Geschädigt sind vordergründig nur die Kassen. Doch am Ende bezahlen die Versicherten mit ihren Beiträgen die Zeche. Deshalb müssen auch kleine Schwachstellen im System beseitigt werden. Den Krankenhausbetreibern fehlt es aber an entsprechenden Einsichten. Nun ist der Gesetzgeber gefragt. Denn auch der Bund muss ein Interesse an möglichst geringen Kosten des Systems haben, das künftig immer mehr mit den ohnehin knappen Steuermitteln unterstützt werden muss.
Quelle: Neue Westfälische (ots)