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Sperrklausel bei der Europawahl - Unnötig und demokratiefeindlich

Archivmeldung vom 08.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das Argument, man müsse mit einer Sperrklausel eine Zersplitterung der Volksvertretung verhindern, zieht im Fall des Europaparlaments einfach nicht: Im Moment sind 202 Parteien in Straßburg und Brüssel vertreten. Mit einer Drei-Prozent-Hürde in Deutschland wären es 196. Da kann niemand ernsthaft behaupten, die zusätzlichen Parteien aus Deutschland hätten die Arbeitsfähigkeit des Parlaments irgendwie beeinträchtigt.

Zumal auch Abgeordnete von Parteien mit nur einem oder zwei Mandaten sich in aller Regel einer der europaweiten Fraktionen anschließen. Die Hürde ist also völlig unnötig. Demokratiefeindlich ist sie noch dazu, schließlich verstößt jede Sperrklausel gegen das Prinzip der gleichen Wahl: Jede Stimme soll gleich viel wert sein.

Quelle: Straubinger Tagblatt (ots)

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