Corona-Lockerungen in Bayern - Nicht umsetzbar
Archivmeldung vom 17.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttWir halten fest: Jetzt kann man sich mit bis zu neun Personen treffen. Die müssen nicht einmal verwandt sein oder unter einem Dach leben. So weit ist das noch klar. Was aber ist, wenn sich zehn verschiedene "Hausstände" treffen? Das geht nicht. 100 dürfen es allerdings sein, wenn man unter freiem Himmel Hochzeit feiert oder jemanden beerdigt.
Wenn sich jedoch ein Geflügelzüchterverein versammelt und 51 Mitglieder kommen, muss einer hinauskomplimentiert werden. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen: Diese von Infektiologen, Juristen und Beamten fein ausgetüftelten Regeln dürfen wohl in vielen Fällen nicht umsetzbar sein - weder für die Kontrollierenden noch für die Kontrollierten.
Quelle: Straubinger Tagblatt (ots)