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Corona-Lockerungen in Bayern - Nicht umsetzbar

Archivmeldung vom 17.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Wir halten fest: Jetzt kann man sich mit bis zu neun Personen treffen. Die müssen nicht einmal verwandt sein oder unter einem Dach leben. So weit ist das noch klar. Was aber ist, wenn sich zehn verschiedene "Hausstände" treffen? Das geht nicht. 100 dürfen es allerdings sein, wenn man unter freiem Himmel Hochzeit feiert oder jemanden beerdigt.

Wenn sich jedoch ein Geflügelzüchterverein versammelt und 51 Mitglieder kommen, muss einer hinauskomplimentiert werden. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen: Diese von Infektiologen, Juristen und Beamten fein ausgetüftelten Regeln dürfen wohl in vielen Fällen nicht umsetzbar sein - weder für die Kontrollierenden noch für die Kontrollierten.

Quelle: Straubinger Tagblatt (ots)

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