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Straubinger Tagblatt: Bundesfinanzhof - Ein wuchergerechtes Urteil

Archivmeldung vom 28.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Das Finanzamt hat es in der Hand, nach eigenem Gusto Zinsen in beliebiger Höhe zu produzieren, indem es Steuererklärungen jahrelang liegen lässt. Es komme nicht auf die Ursachen einer späten oder verzögerten Steuerfestsetzung an, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH). Gerecht ist anders.

Wie sagte doch der Vorsitzende des 3. BFH-Senats, der das Zinsurteil gefällt hat: Ein "Störgefühl", "Ärgerlichkeit" oder "Bauchweh" seien zu wenig, um Änderungen zu begründen. Für das Gerechtigkeitsgefühl gilt das dann ja wohl auch.

Quelle: Straubinger Tagblatt (ots)

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