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Kommentar von "nd.DerTag" zum Haftbefehl gegen Netanjahu und die Hamas

Archivmeldung vom 22.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith

Nie waren sich Israels Regierung und die Hamas so einig wie in der Kritik am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Dass Chefankläger Karim Khan sowohl gegen Spitzenpolitiker der israelischen Regierung als auch gegen die Hamas-Führung Haftbefehle beantragt hat, geht beiden Seiten nicht runter. Das bedeutet, Khan lag genau richtig mit seiner Entscheidung. Die Reaktionen auf sein Vorgehen sprechen für sich: Während Ministerpräsident Benjamin Netanjahu beim IStGH "Verzerrung der Realität" ausmacht, Khan sogar einen "Antisemiten" nennt, geriert sich Hamas-Chef Ismail Hanijeh als Opfer. Die wahre Realitätsverzerrung liegt im Blick von Netanjahu und Hanijeh. Beide blenden bewusst aus, dass auch die andere Seite von Ermittlungen betroffen ist, und fühlen sich zu Unrecht als mutmaßliche Kriegsverbrecher gleichgesetzt.

Dabei ist die Lage glasklar: Khan wendet international geltendes Recht an, ohne Ansehen der angeschuldigten Person, und wirft Israel unter anderem das Aushungern der Bevölkerung im Gazastreifen vor und der Hamas Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Khans Antrag spricht für eine differenzierte Herangehensweise an die im Gaza-Krieg mit hoher Wahrscheinlichkeit begangenen Verbrechen. Eine Gleichsetzung dieser Verbrechen oder der Verbrecher erkennen diejenigen, die den Strafgerichtshof diskreditieren wollen.

Israel hat das Gerichtsstatut ohnehin nie unterzeichnet, ebensowenig die USA, deren Rückendeckung für Netanjahu damit keinerlei Wert hat. Sollte das Gericht den Anträgen Khans stattgeben, heißt das längst nicht, dass Netanjahu oder Hanijeh sich strafrechtlich werden verantworten müssen. Dafür müssten sie erstmal verhaftet werden. Im Falle Netanjahus kann man dies in ihrer Amtszeit wohl ausschließen.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

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