Frankfurter Rundschau: Pressestimme zum Straßburger Urteil gegen die Türkei
Archivmeldung vom 21.03.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDie Frankfurter Rundschau schreibt zum Urteil des Menschenrechts-Gerichtshofs gegen die Türkei: Journalismus ist kein Verbrechen. Es ist bitter, wenn Gerichte eine derartige Selbstverständlichkeit aussprechen müssen. Im Fall der Türkei blieb den Richtern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine andere Wahl.
Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan scheint vor keiner Waffe mehr Angst zu haben als vor Worten und Bildern. In Deutschland ist das dadurch bekanntgeworden, dass zwei deutsche Bürger, Mesale Tolu und Deniz Yücel, wegen ihrer Berichterstattung im Gefängnis einsitzen mussten. Doch das Vorgehen trifft vor allem türkische Journalistinnen und Journalisten. Das Urteil aus Straßburg ist ein starkes Signal. Denn es zeigt: Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind in Europa zu garantieren. Das darf von niemandem ignoriert werden - auch nicht von Ankara.
Quelle: Frankfurter Rundschau (ots)