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DER STANDARD-KOMMENTAR "Der Bürger als gefährliches Subjekt"

Archivmeldung vom 27.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Was immer bei einem parlamentarischen Hearing von Experten vorgebracht wird - für den Entscheidungsprozess von Abgeordneten und Klubs ist es unverbindlich. Doch es bietet einen Überblick der Ansichten von Fachleuten zum jeweiligen Thema. Insofern war das Hearing zum Sicherheitspolizeigesetz Anfang Dezember durchaus relevant. Aber leider nicht für SPÖ und ÖVP, obwohl die Expertenmeinungen zum höchst sensiblen Thema polizeilicher Überwachung wohl schon von einiger Wichtigkeit sind.

Vielmehr haben die roten und schwarzen Mandatare die mehrheitlich kritischen Erklärungen zu den von Polizei und Verfassungsschutz angestrebten neuen Kompetenzen offenbar nur verfolgt, um gezielt wegzuhören. Nicht, dass dies bei einem Hearing zu einem umstrittenen Thema zum allerersten Mal geschehen wäre - man erinnere sich an einschlägige Asylgesetz- und Fremdenrechtsanhörungen, aber gerade in der Wiederholung zeigt sich hier eine Schwäche des heimischen Parlamentarismus. Die Sicherheitspolizeigesetznovelle - nach Änderungen im Strafrecht vergangenes Jahr gilt sie als Teil zwei aktueller Terrorpräventionsvorhaben - soll ermöglichen, selbst Einzelpersonen zu observieren, wenn aus Indizien darauf geschlossen werden kann, dass vielleicht Gefahr von ihnen ausgeht. Im Hearing legten eingeladene Anwälte mit viel praktischer Erfahrung dar, dass dadurch selbst Stammtisch Krakeeler Gefahr laufen könnten, Fälle für den Verfassungsschutz zu werden. Reaktion der Gesetzesformulierer darauf: keine. Stattdessen wurden jetzt, eine Woche vor der Behandlung des Sicherheitpolizeigesetzes im Innenausschuss und einen Monat vor der geplanten Abstimmung im Parlamentsplenum, minimale, nicht einmal kosmetische Änderungen des Entwurfs präsentiert. Sie setzen beim Rechtsschutz an, doch für die künftig Ausgespähten werden sie niemals sichtbar werden - denn Verständigungspflicht für Observierte ist auch im Nachhinein keine vorgesehen. Um Derartiges müssen sich Betroffene mittels Auskunftsbegehrens selber kümmern. Und dann droht, wie im Fall der nach einer Flyer-Wurfaktion im Parlament in der Extremistendatenbank gespeicherten Ex-ÖH-Vorsitzenden Sigrid Maurer, vielleicht ein böses Erwachen. Hier wird auf einer Holschuld beharrt, die eines demokratischen Gemeinwesens unwürdig ist. Auf einem Konzept des Bürgers als potenziell gefährliches Subjekt und als Untertan, das von einem autoritären Staats- und Sicherheitsverständnis zeugt. Dieses hat sich seit 9/11 im Form von Antiterrorbestimmungen in Gesetze und gesellschaftliche Diskurse zunehmend eingeschlichen. Wohl auch, weil man sich aus Angst - und sei es vor Wählerschwund - offenbar lieber auf die Polizeilogik verlässt als auf Einwände gegen sie. Im Fall der vorliegenden Novelle beruft man sich im Innenministerium, um die Notwendigkeit der Einzelüberwachung herauszustreichen, auf den norwegischen Attentäter Anders Breivik. Wäre er aufgrund seiner Internetgewohnheiten und Dünger-Großbestellungen überwacht worden, hätte Schlimmeres verhindert werden können, heißt es. Aber die gleiche Überwachung - vom Abhören hin zum Verfolgen - hätte auch einen völlig harmlosen Chemiestudenten und Landwirt treffen können.

Quelle: Der Standard (ots)

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