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FT: Der Streit um den "Soli" geht weiter

Archivmeldung vom 22.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Diese Niederlage war nur auf den ersten Blick eine krachende: Scheinbar deutlich stellten die Finanzrichter gestern fest, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlages nicht gegen die Verfassung verstößt. Sie wiesen die Klage einer bayrischen Steuerfachanwältin ab.

Auf den zweiten Blick ist das Urteil allerdings eine klare Mahnung. Noch würden die Kosten der Wiedervereinigung durch die Sonderabgabe gedeckt, erläuterten die Juristen. Zu einem "dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung" dürfe der "Soli" aber nicht werden.

Das ist nicht die gestern viel beschworene "Klarstellung der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages". Im Gegenteil: Der Solidaritätszuschlag ist offensichtlich auf dem besten Weg in die Verfassungswidrigkeit. Denn dienen die erzielten Einnahmen nicht länger dem wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bundesländer, gehört der "Soli" nach dem gestrigen "Musterurteil" abgeschafft.

Mit ihrer Entscheidung haben sich die Finanzrichter der aktuellen finanzpolitischen Lage gebeugt. Doch für ihr Stillhalten stellten sie der Bundesregierung zwei Bedingungen: Will sie den "Soli" halten, muss sie nachweisen, wohin die Gelder fließen. Und: Die Regierung wird erklären müssen, wie es bei der Wiedervereinigung und ihrer Finanzierung weitergehen soll. Dauerhaft - und das ist nicht erst seit gestern klar - kann sie nicht mehr auf die Sonderabgabe setzen.

Der Streit um den "Soli" geht also weiter. Und man darf auf den Beitrag des Bundesverfassungsgerichts gespannt sein. Denn dort wird die bayrische Anwältin in Kürze vorstellig werden - jedenfalls so viel ist sicher.

Quelle: Flensburger Tageblatt (ots)

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