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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Arbeitnehmerrechte

Archivmeldung vom 22.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Es ist schon ein starkes Stück, wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber verklagt. Das Tischtuch ist zerschnitten, an ein normales Arbeitsverhältnis nicht mehr zu denken. Da ist die fristlose Kündigung des Beschäftigten eine logische Folge. Oder etwa nicht? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hat im konkreten Fall anders entschieden. Und das ist gut so.

Wenn es um die Aufdeckung von Missständen geht - hier der Personalengpass in einem Altenheim - muss ein Arbeitnehmer auch zu diesem drastischen Schritt ein Recht haben, ohne dafür Strafe fürchten zu müssen. Missstände, bei denen Beschäftigte eines Unternehmens laut »Stopp« rufen sollten, gibt es viele. Sei es der Schmiergeldskandal bei Siemens, der Bilanzbetrug bei Schieder oder der Abhörskandal bei Murdoch. Hier erwartet die Justiz von Mitarbeitern sogar, dass sie diese Dinge öffentlich machen. Und doch ist das aktuelle Urteil kein Freibrief für Querulanten. Nicht jeder Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtfertigt eine Klage vor Gericht. Unterm Strich bleibt: Die Rechte der Arbeitnehmer wurden gestärkt.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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