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Rheinische Post: Verwirrendes Urteil

Archivmeldung vom 16.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Die Richter in Karlsruhe müssen ungeklärte Fragen klar beantworten. Das gehört zu den ursprünglichen Aufgaben des Bundesgerichtshofs. Die Entscheidung zu den Dashcams aber stiftet keine Klarheit, sie stiftet Verwirrung. Ist ein Autofahrer nun gut beraten, wenn er eine Kamera installiert? Oder muss er mit Bußgeldern rechnen, weil er gegen die Regeln des Datenschutzes verstößt? Der gesunde Menschenverstand schließt das eine oder das andere aus. Das Gericht aber sagt: Beides ist richtig.

Und damit sagt es entschieden zu wenig. Das Urteil wird wohl dazu führen, dass sich die Autorepublik mit Dashcams ausstattet. Die Kamera wird zum ständigen Begleiter: Sie wird jede Kreuzung und jeden Stau filmen, jeden Auffahrunfall und jedes riskante Manöver. Der Staat, der den Straßenverkehr selbst nicht permanent mit Videos überwachen darf, bedient sich privater Helfer. Er könnte bald ein lückenloses Netz der Überwachung aus Dashcams nutzen - vielleicht sogar nicht nur für Verkehrsunfälle. Damit umgeht der Staat seine Datenschutzregeln: Er erlaubt, was verboten ist. Das ist töricht.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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