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Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu den Gauselmann-Spenden

Archivmeldung vom 19.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Paul Gauselmann ist ein findiger Unternehmer. Ohne Cleverness, Mut und Ellbogen wäre es ihm nicht gelungen, einen Konzern mit fast 1,5 Milliarden Umsatz und 6300 Mitarbeitern zu schaffen - zumal in einer Branche, über die regelmäßig gestritten wird. Zuletzt forderte Mechthild Dyckmans (FDP), die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, die Groschengräber der Automatenindustrie hätten in Gaststätten nichts zu suchen: Suchtgefahr!

Der Vorstoß verlief im Sande. Ihr Vorgesetzter und Parteifreund, Gesundheitsminister Philipp Rösler, pfiff sie zurück. Was hat das alles mit den Spenden zu tun, die Gauselmann selbst, seine Familie und leitende Mitarbeiter an CDU, SPD, FDP und Grüne gezahlt haben? Zunächst einmal: gar nichts. Gauselmann und seine Manager haben nichts anderes getan als ungezählte andere Privatpersonen und Unternehmen auch. Gewiss nicht aus staatsbürgerlicher Überzeugung allein, sondern in der Hoffnung, die Politik für die Anliegen der Firma und der Branche, sagen wir mal: zu interessieren. Das ist legal, das ist legitim. So machen es auch der Energieriese Eon, die Deutsche Bank und die Daimler AG, um nur ein paar Beispiele zu nennen - nachzulesen in den Rechenschaftsberichten der Parteien. Genau das aber ist der entscheidende Unterschied. Jeder Staatsbürger, der es denn will, kann in Erfahrung bringen, wer wem wieviel gespendet hat, sofern der Betrag die meldepflichtige Grenze von 10 000 Euro überschreitet. Unter dem Strich war das bei Paul Gauselmann und seinen Managern der Fall. Die Firma beziffert die Zuwendungen an die Parteien für das Jahr 2010 auf 80 000 Euro - nur eben aufgeteilt auf 26 Einzelspenden. Verboten ist das nicht. In diesem Fall aber bedeutet legal eben nicht legitim, weil zwar nicht der Buchstabe, wohl aber der Geist des Parteienfinanzierungsgesetzes verletzt wird. Bemerkenswert ist zugleich, dass die Parteien der offensichtlichen Spendenhäufung nicht selbst nachgegangen sind, zumal viele Zuwendungen mit einem Begleitbrief des Firmenchefs versehen waren. Deshalb reicht es nicht aus, die Veröffentlichungsgrenze von Parteispenden auf 2000 Euro zu senken, wie es die Antikorruptionsinitiative Transparency International fordert, oder gar auf 1000 Euro, wie es Paul Gauselmann laut Firmenmitteilung gutheißen würde. Geber wie Nehmer von Parteispenden müssen aus eigenem Antrieb für größtmögliche Transparenz sorgen - damit demokratische Kontrolle nicht zum Glücksspiel wird.

Quelle: Westfalen-Blatt

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