Berliner Zeitung: Kommentar zum Pilotprojekt Gesichtserkennung
Archivmeldung vom 02.08.2017
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Freigeschaltet durch André OttGesichtserkennung dürfte letztlich ähnlich wirken wie Videoüberwachung. Sie dürfte schwere Straftaten nicht verhindern, aber die Strafverfolgung erleichtern. Neben den praktischen gibt es prinzipielle Einwände. ...
Der gläserne Mensch ist real. Abgesehen davon, dass die Gesichtserkennung genau wie die Vorratsdatenspeicherung noch verfassungsrechtlich geprüft würde: Die Bürger müssen sich überlegen, ob sie etwaige Vorteile der Technologie mit sicheren Nachteilen bezahlen wollen. Zweifel sind angebracht.
Quelle: Berliner Zeitung (ots) von Markus Decker