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Berliner Zeitung: Kommentar zum Pilotprojekt Gesichtserkennung

Archivmeldung vom 02.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Gesichtserkennung dürfte letztlich ähnlich wirken wie Videoüberwachung. Sie dürfte schwere Straftaten nicht verhindern, aber die Strafverfolgung erleichtern. Neben den praktischen gibt es prinzipielle Einwände. ...

Der gläserne Mensch ist real. Abgesehen davon, dass die Gesichtserkennung genau wie die Vorratsdatenspeicherung noch verfassungsrechtlich geprüft würde: Die Bürger müssen sich überlegen, ob sie etwaige Vorteile der Technologie mit sicheren Nachteilen bezahlen wollen. Zweifel sind angebracht.

Quelle: Berliner Zeitung (ots) von Markus Decker

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