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Kein Zwang zum Verzicht!

Archivmeldung vom 23.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Müssen Banken auf die Zinsen verzichten oder bekommen sie diese nur später? Das ist die große Frage bei der Stundung der Ansprüche von Darlehensgebern gegen Verbraucher, die im Gesetz zur Abmilderung der Coronavirus-Pandemie vorgesehen ist. Dort steht explizit von einem Verzicht nichts. Es soll aber Bestrebungen in der Regierung geben, den Banken einen solchen nahezulegen.

Laut Gesetz werden Ansprüche aus dem Kreditverhältnis drei Monate später fällig. Vorgesehen sind auch Gespräche zwischen Bank und Kreditnehmer, mit denen eine einvernehmliche Regelung erzielt werden soll - mittels Zins- und Tilgungsanpassungen, einer längeren Vertragslaufzeit oder auch Umschuldungen.

Das alles ist sinnvoll und nicht zuletzt auch im Sinne der Bank, die ja bestrebt sein muss, das Kreditverhältnis aufrecht zu erhalten. An notleidendenden Krediten schon gar größeren Ausmaßes kann sie kein Interesse haben. Doch Gespräche und Vereinbarungen sind das eine. Ein staatlich verordneter Zinsverzicht für ein Quartal oder gar länger wäre etwas ganz anderes, nämlich ein Eingriff in privatrechtliche Vertragsverhältnisse - und letztlich in das Eigentumsrecht der Banken. Darf der Staat das so einfach?

Zweifelsohne stellt die Pandemie eine so noch nie dagewesene Krise dar, die tief in die Lebensverhältnisse fast aller Menschen eingreift. Vielen brechen die Einnahmen weg, während die Ausgaben weiterlaufen. Da ist es auch Aufgabe des Staates, schnell zu helfen, auch mit unorthodoxen Maßnahmen - aber in Grenzen.

Die Folgen eines verordneten Zinsverzichts wären für die Banken gravierend. Zwar ist bislang offen, in welchem Maß von der Stundungsmöglichkeit überhaupt Gebrauch gemacht wird. Zumal diese an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, etwa dass der angemessene Lebensunterhalt gefährdet ist. Doch der Verzicht auf vereinbarte Zinsen würde sich unmittelbar in der Ertragsrechnung niederschlagen - und die deutschen Banken sind nicht gerade als ertragsstark bekannt. Gerade in und nach der Krise brauchen wir starke Banken, die das Hochfahren der Wirtschaft unterstützen können.

Deshalb sind freiwillige Vereinbarungen zwischen Kunde und Bank besser. Wer wirklich nicht anders kann, soll seine Zinsen später zahlen, es mag auch zu Zinsreduktionen kommen. Ein Verzicht sollte die Ausnahme bleiben. Der staatliche verordnete Zwangsverzicht ist ein falsches Signal für Wirtschaft und Bürger - auch und gerade in Krisenzeiten.

Quelle: Börsen-Zeitung (ots) von Thomas List

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