Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Meinungen/Kommentare "nd.DerTag": Aufruf zum Rechtsbruch - Kommentar zu den angekündigten neuen Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Polen und Tschechien

"nd.DerTag": Aufruf zum Rechtsbruch - Kommentar zu den angekündigten neuen Kontrollen an den deutschen Grenzen zu Polen und Tschechien

Archivmeldung vom 27.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith

Vor 38 Jahren haben die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Schengener Abkommen unterzeichnet. Dieser historische Vertrag regelt den schrittweisen Abbau aller Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsparteien. Alle später hinzugekommenen EU-Staaten sowie Island, Norwegen und die Schweiz sind daran gebunden.

Als "Hüterin der Verträge" muss die EU-Kommission Verstöße gegen das Schengener Abkommen verfolgen. Vorübergehende Ausnahmen waren jedoch schon immer möglich, etwa um bei Gipfeltreffen anreisende Demonstranten zurückweisen zu können. Die in Deutschland und anderen Ländern ab 2015 eingeführten und halbjährlich verlängerten Kontrollen der Binnengrenze können jedoch kaum als "vorübergehend" bezeichnet werden. Sie sind rechtswidrig und müssten deshalb auch in Bayern wieder abgeschafft werden.

Das Drängen von CDU, CSU, AfD und der rechtslastigen Deutschen Polizeigewerkschaft auf Grenzkontrollen in Ostdeutschland ist also ein Aufruf zum Rechtsbruch. Es ist korrekt und gehört zu ihrer Aufgabe, dass die Bundesinnenministerin dem Gepolter standhielt und lieber die gängige Rechtsprechung befolgt.

Schutzsuchende lassen sich mit einem Schlagbaum in Deutschland ohnehin nicht aufhalten: Die dort Angetroffenen dürfen, sofern sie Asyl beantragen möchten, nicht zurückgewiesen werden. Rechtlich möglich ist dies allenfalls, wenn die Menschen bereits in einem anderen EU-Staat ein solches Ersuchen gestellt haben. Um einen Asyl-Doppelantrag festzustellen, braucht es aber keine Polizei an den EU-Binnengrenzen, sondern es genügt ein Blick der zuständigen Asylbehörde in den Computer.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte blende in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige