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Schleichende Enteignung durch Eurorettung und Energiewende

Archivmeldung vom 01.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Eurorettung und Energiewende führen zu einer schleichenden Enteignung. Die Bevormundung durch den Staat wächst weiter. Die Kosten der angeblich alternativlosen Eurorettung müssen wir bezahlen. Dazu werden Zinssätze festgesetzt, die noch nicht einmal die Inflationsrate decken. Und von diesen Zinsen werden auch noch Ertragssteuern erhoben. Es ist also eine klassische Enteignung von Geldvermögen durch den Staat.

Härter trifft es uns jedoch die „zukunftsweisende“ Energiewende. Inzwischen ist es wohl jedem Bürger klar: Die sichere Stromversorgung durch den unzuverlässigen Wind und durch die launische Sonne ist physikalisch nicht möglich, wirtschaftlicher Unsinn, unsozial und letztlich unbezahlbar. Heute wird bereits jeder Bürger zur Subvention des Ökostroms durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit 250 Euro im Jahr zur Kasse gebeten. Für eine vierköpfige Familie sind das schon über 1.000,- Euro. Ein Drittel davon bezahlt er direkt über seine Stromrechnung. Der größere Rest ist in weiter steigenden Preisen für Waren und Dienstleistungen versteckt. Mit der unsinnigen planwirtschaftlichen Stromversorgung muss jeder Bürger unnötig kräftig dafür bluten. Sein Vermögen wird teilenteignet zum Wohle weniger Profiteure.

Werden Windgeneratoren in der Nachbarschaft seines Hauses errichtet, so sinkt der Immobilienwert. Denn wer möchte schon durch die rotierenden riesigen Flügel, durch Schattenwurf, Lärm, Infraschall und blinkenden Warnlichtern ständig gestört werden. So muss der Hausbesitzer entschädigungslos eine Wertminderung seines Hauses von etwa 30 Prozent ertragen. Dies ist eine kräftige Enteignung durch den Staat.

Enteignung durch das Energie-Einsparungs-Gesetz

Noch weiter enteignet werden die Hauseigentümer durch das Energie-Einsparungs-Gesetz (ENEG). Das Gesetz und die dazu gehörige Verordnung fordern von den Hauseigentümern Einsparungen von Heizenergie durch Wärmedämmung und durch effektivere Heizungen. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten zur Wärmeeinsparung höher sind als die Einsparung an Heizkosten. Hier werden dem Hauseigentümer einfach höhere Kosten aufgezwungen, die ohne wirtschaftlichen Sinn sind. Aber die Einflussnahme des Staates wächst.

Stromspeicherung ist nicht möglich

Die nur ideologisch begründete Energiewende wird weiter vorangetrieben mit noch mehr Enteignungen. Wind und Sonnenschein kann man nicht planen. Mal gibt es zu viel davon, mal zu wenig. Und Strom kann man nicht speichern. Strom stellt lediglich einen Energietransport dar. Er wird am Entstehungsort aus einer anderen Energieart erzeugt und am Verbrauchsort wieder in die gewünschte Energie umgewandelt. Speichern im nennenswerten Umfang kann man nur mechanische Energie (Pumpspeicherwerke), chemische Energie (Batterien, Brennstoffe) und Wärmeenergie (Thermosgefäße). Daher muss Strom im Zeitpunkt seiner Erzeugung auch verbraucht werden.

Ökostromgesetze erhöhen Energieverbrauch

Mit dem zwischen Null und Überproduktion schwankenden und nicht planbaren Windstrom und Solarstrom ist es unmöglich, die Verbraucher sicher mit der jeweils geforderten Energiemenge zu versorgen. Als Lückenbüßer sollen jetzt die gut steuerbaren thermischen Kraftwerke größerer Industriebetriebe dienen. Angeordnet hat das die staatliche Netzagentur. Nach Zeitungsmeldungen trifft dies auch die Papier- und Kartonfabrik Varel.

Für die Herstellung des Kartons wird Dampf gebraucht, der selbst erzeugt wird. Der Dampf wird zunächst durch eine Turbine geleitet, die einen Generator zur Stromerzeugung antreibt. Der Strom treibt weitgehend Maschinen in der Produktion an. Restmengen werden an das Netz abgegeben. Durch diese Kraft-Wärme-Kopplung wird der eingesetzte Brennstoff zu 90 Prozent genutzt.

Nun soll die Stromabgabe in das Netz des Netzbetreibers Tennet zentral gesteuert werden. Gibt es nicht genug Ökostrom, wird der Papierfabrik mehr Strom entzogen. Folge: Maschinen müssen gestoppt werden oder es muss mehr Dampf erzeugt werden, der für die Produktion nicht gebraucht wird. Gibt es zu viel Ökostrom, wird er in das Werk geleitet. Folge: Die eigene Stromerzeugung muss gedrosselt werden bei gleichbleibender Dampferzeugung. In beiden Fällen sinkt der Wirkungsgrad. Es wird also in beiden Fällen mehr Brennstoff verbraucht. Die Papierfabrik Varel erleidet dadurch Verluste in Millionenhöhe. Viele Betriebe der Grundstoffindustrie haben eine vergleichbare Energieversorgung. Auch ihre Stromerzeugung soll in Zukunft enteignet und von den Netzbetreibern gesteuert werden.

Verfassungsbeschwerde

Die Papier- und Kartonfabrik Varel hat nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt wegen Eingriff des Staates in die nach dem Grundgesetzt garantierten Eigentumsrechte. Man darf gespannt sein, ob es bei den obersten Richtern der Bundesrepublik noch denkende Bürger gibt, die der langjährigen Indoktrination durch Politik und Medien nicht erlegen sind.

Weg mit dem EEG

Die Stromverbraucherschutz-Bewegung NAEB (www.naeb.de) fordert, umgehend die Energieversorgung wieder der Marktwirtschaft zu überlassen. Der einzelne Bürger kann viel besser und effektiver über für ihn sinnvolle Einsparungen entscheiden als es jede staatliche Regelung vermag. Und nur so kann das Eigentum des Einzelnen geschützt werden.

Kommentar von Prof. Dr. Hans-Günter Appel (Beiratsvorsitzender NAEB e.V.)

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