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WAZ: Falsch gesteuert

Archivmeldung vom 30.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Früher konnten Unternehmen Bestechungsgelder als "nützliche Aufwendungen" von der Steuer absetzen. Heute betrachten manche Firmen die Dienste von Prostituierten als sinnbringende Ausgabe - und machen diese vor dem Fiskus geltend. Dabei müssen sie kaum befürchten, dass man ihnen für diese Art der "Kundenpflege" auf die Spur kommt.

Schließlich steht auf der Rechnung nicht der Posten "30 Minuten Sex mit Monique" oder als Aussteller die "Villa Amor". Stattdessen werden ein paar Flaschen Schampus draufgeschlagen, die Prostituierte als "mehrsprachige Hostess" bezeichnet oder ein neutral klingendes Unternehmen als Rechnungssteller genannt. Denn in Deutschland gilt der Grundsatz, dass Betriebsausgaben angemessen sein müssen, um abgesetzt zu werden. Was man bei Liebesdiensten anzweifeln darf. Zu dumm ist nur, dass solche Schmuddelgeschichten und Tricksereien auch mal herauskommen - wie bei der Sex-Party der Ergo-Tochter Hamburg-Mannheimer. Neben dem Imageschaden wird der Konzern zumindest die erstatteten Steuern zurückzahlen müssen - und vielleicht noch eine Strafe wegen Steuerbetrugs erhalten.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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