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Neue Westfälische (Bielefeld): Volkszählung 2011 Neue, alte Sorgen

Archivmeldung vom 16.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Frühjahr 1987 gab es für politisch interessierte Bürger nur ein Thema: die Volkszählung. Der Zensus war von heftigen Protesten begleitet. Schon damals warnten Aktivisten vor der drohenden Verdatung der Republik. Waren diese Warnungen damals berechtigt, so sind sie es heute erst recht. Selbst wenn man anerkennt, dass für die staatliche Daseinsvorsorge Grunddaten erhoben werden müssen, um eine Basis für alle möglichen Arten von Planung zu haben, ist nach wie vor die Sorge nicht ausgeräumt, dass mit den persönlichen Daten Schindluder getrieben werden könnte.

Immer dann, wenn die Anonymität nicht gewährleistet ist, gilt es misstrauisch zu sein. Eine persönliche Zuordnung von Zensus-Daten zu Individuen darf es nicht geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit unmissverständlich klargestellt. Eben diese Frage ist auch 23 Jahre später wieder strittig. Und die Richter haben schon damals zwei weitere Aussagen von großer Bedeutung getroffen: 1. Es gibt keine freie Entfaltung der Persönlichkeit ohne Datenschutz. 2. Es gibt keine belanglosen Daten. Das gilt nicht nur für den Wissenshunger des Staates, sondern das sollten sich auch die Manager der Datenkraken wie Google und Facebook hinter die Ohren schreiben, die ihre kommerzielle Rasterfahndung betreiben.

Quelle: Neue Westfälische

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