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Mitteldeutsche Zeitung: zu höheren Strafen für Einbrecher

Archivmeldung vom 11.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Ein Problem besteht darin, dass die polizeiliche und juristische Aufklärungsquote zu gering ist. Sie liegt - wenn man die Zahl der durchgeführten Gerichtsverfahren zugrunde legt - bei kaum mehr als zwei Prozent. Wenngleich die Sicherheitsbehörden ihre Anstrengungen verstärkt haben: Das ist mehr als erschütternd.

Die eigentliche Hürde für die Beamten der Polizei ist, die jeweiligen Einzeltäter oder die kriminellen und professionell organisierten wie agierenden Banden überhaupt zu schnappen und anschließend gerichtsfeste Beweise zu liefern. Wenn beides nicht gelingt, ist das Strafmaß, das das Gesetz vorgibt, am Ende zweitrangig. Es ist sogar so zweitranging da alle psychologischen Untersuchungen der neueren Zeit zeigen, daß die Höhe der Strafe nicht vor Verbrechen schützt.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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