Lausitzer Rundschau: Der Drogenbericht der Bundesregierung Vorbilder statt Verbote
Archivmeldung vom 04.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittFür viele Ausländer sind deutsche Tankstellen garantiert gewöhnungsbedürftig. Verfügen sie doch über ein alkoholisches Angebot, das etwa in den USA nur in vergleichsweise wenigen Fachgeschäften zu finden ist. In Deutschland lassen sich Bier, Wein und Schnaps dagegen problemlos rund um die Uhr "nachtanken".
Das kleine Beispiel ist symptomatisch für unseren
unbekümmerten Umgang mit Alltagsdrogen. Und entsprechend
problematisch liest sich auch der jüngste Drogenbericht der
Bundesregierung. Neben den unübersehbaren Erfolgen im Kampf gegen
illegale Suchtmittel ist dort vom besorgniserregenden Missbrauch
"weicher Drogen" vor allem unter Jugendlichen die Rede. Nun neigen
geschockte Bürger gern dazu, in einer solchen Situation nach
schärferen Gesetzen zu rufen. Doch das wäre Aktionismus. Warum sollte
ein 17-Jähriger nicht auch Bier trinken dürfen, wenn er damit maßvoll
umgehen kann? Worum es gehen muss, ist die Einhaltung bestehender
Regelungen. Schon das Jugendschutzgesetz bestimmt, dass Bier erst ab
16 und Hochprozentiges auch in Verbindung mit Saft oder Cola nur ab
18 Jahren ausgeschenkt werden darf. Bei Zuwiderhandlungen kann der
Gaststättenbesitzer mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro
bestraft werden oder sogar seine Lizenz verlieren. Nur müssen eben
auch Behörden da sein, die auf eine Einhaltung dieser Bestimmungen
achten. Gleichwohl nutzen auch die besten Regelungen wenig, wenn es
an Vorbildern mangelt. Konsumieren Eltern übermäßig Alkohol und
Zigaretten, ist die Gefahr größer, in den Kindern Nachahmer zu
finden. Warum deutsche Tankstellen wie Spirituosengeschäfte aussehen
müssen, wäre trotzdem eine politische Überlegung wert.
Quelle: Pressemitteilung Lausitzer Rundschau