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"nd.DieWoche": Hinhaltetaktik - Kommentar zu den Tarifkämpfen im Handel

Archivmeldung vom 29.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith

Die Gewinne im Handel sprudeln wieder. Bei den Lebensmitteldiscountern gab es nicht mal in Corona-Zeiten einen Einbruch. Doch die fünf Millionen Beschäftigten der Branche - zwei Drittel von ihnen Frauen -, ohne die nichts laufen würde, werden noch immer besonders mies bezahlt. Ihre von inflationsbedingtem Reallohnverlust geprägte Lage ist besonders prekär, weil sie mehrheitlich in Teilzeit arbeiten, oft unfreiwillig. Es ist also mehr als berechtigt, wenn sie, wie diesen Freitag und Samstag, vielerorts für höhere Löhne streiken. Denn von Beifall können sich auch diese vergessenen Heldinnen der Pandemie nichts kaufen.

Bei den Forderungen der Gewerkschaft - im Einzel- und Versandhandel Anhebung der Stundenlöhne um 2,50 Euro und der Ausbildungsvergütung um 250 Euro monatlich, im Groß- und Außenhandel um 13 Prozent, mindestens aber um 400 Euro im Monat - wäre nicht mehr gewährleistet als Inflationsausgleich und existenzsichernde Bezahlung. Doch die Handelsverbände haben sich dem in drei Verhandlungsrunden verweigert. Der bislang geltende Tarifvertrag ist Ende Mai ausgelaufen, und die vierte Runde startet erst Ende August.

Die Hinhaltetaktik der Unternehmerverbände dürfte auch damit zu tun haben, dass Verdi von ihnen eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung fordert. Damit könnten sich auch jene Beschäftigten auf die Standards des Tarifvertrags berufen, die nicht für große Ketten wie Aldi, Ikea oder H&M malochen. Gerade für jene, die in den Hunderttausenden Kleinunternehmen arbeiten, wäre das ein großer Fortschritt. Natürlich ist es für diese Unternehmen angesichts der Nachwehen der Pandemie und in Zeiten von Amazon und Co. schwierig, über die Runden zu kommen. Es kann jedoch nicht angehen, dass sie ihr Geschäft auf dem Rücken der Mitarbeitenden aufrechterhalten und ihnen nur den Mindestlohn zahlen.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

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