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Und, wie war ich? Das ZDF will´s wissen

Archivmeldung vom 11.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Heute abend, zwischen 18:30 und 19:30 stellt sich das ZDF nach eigenen Angaben im "Bürgerdialog" der Diskussion und den Fragen der Koblenzer. Originalton ZDF: Bürgerinnen und Bürger sind zu beiden kostenlosen Veranstaltungen herzlich eingeladen. „Was gefällt am ZDF-Programm, was könnte besser werden? Erfassen die Medien die Lebenswirklichkeit der Menschen?

Einblicke in die ZDF-Berichterstattung geben Chefredakteur Peter Frey, Susanne Gelhardt, Leiterin des ZDF-Landesstudios Rheinland-Pfalz und Andreas Wunn, Leiter der Redaktionen "ZDF-Morgenmagazin" und "ZDF-Mittagsmagazin". Sogar Kritik soll an diesem Tag erlaubt sein! Das ist sensationell! Da will ich nicht abseits stehen, sondern dem ZDF in die Seite treten, selbst wenn ich in Koblenz nicht dabei sein kann.

Zuerst einmal: Natürlich wird die Audienz der TV Führung folgenlos bleiben und natürlich dient sie vor allem dazu, Dialogbereitschaft zu simulieren. Schon wenige Stunden nachdem Vox Populi/Vox Rindvieh sich ausmähren durfte, wird alles beim alten bleiben, wird zurückgesendet werden. Denn die Rollen sind verteilt, die Kommunikationsrichtung eindeutig. Hier Sender, dort Empfänger.

Ein bisschen Geschichte:

1961 verbot das Bundesverfassungsgericht Bundeskanzler Konrad Adenauer seinen Plan für den „Deutschland Fernsehen GmbH“ umzusetzen, eine Mischung aus Staats und Industriefernsehen. Adenauer wollte einen Schwarzen Kanal gegen den von ihm als Rotfunk erlebte ARD, so wie später Bundeskanzler Kohl das Privatfernsehen als Gegengift gegen den von ihm so erlebten Rotfunk Report, Monitor und Panorama installieren wollte.

Aber das Bundesverfassungsgericht verfügte, dass der Rundfunk weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert werden dürfe. Vielmehr müsse der Rundfunk "so organisiert sein, dass alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluss haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können". In drei weiteren Urteilen präzisierte das Bundesverfassungsgericht seine Aufgabenbeschreibung.

Drei wesentliche Regeln bestimmen den Rundfunk nach der Auffassung des höchsten Gerichtes. Er muss pluralistisch sein, das bedeutet, dass die Meinungen in der Bevölkerung auch im Rundfunk zu Wort kommen müssen, er muss ausgewogen sein, dass heißt, dass die Strömungen in etwa der Stärke zu Wort kommen müssen, wie sie in der Bevölkerung vorhanden sind und er muss staatsfern sein, das bedeutet, dass der Staat und staatsnahe Kräfte wie die Parteien den Rundfunk nicht instrumentalisieren dürfen.

Anders gesagt, der Rundfunk ist der Öffentlichkeit verpflichtet, seinem Publikum, nicht dem Staat. Das Bundesverfassungsgericht hat nicht beschlossen, wie ARD, ZDF und Private organisiert sein sollen, es hat ihre Aufgabe beschrieben. Aus dem Versuch Adenauers für ein staatsgelenktes Bundesfernsehen wurde per Staatsvertrag der Länder dann das ZDF.

Heute glauben die meisten Menschen irrtümlicherweise, dass ARD und ZDF so aussehen müssen, wie sie aussehen, und die Kritik an den Sendern beschränkt sich meist darauf, den Verantwortlichen und ihren Gremien vorzuwerfen, ihre Aufgaben nicht zu erfüllen. Was man mit gutem Recht so sehen kann...weiterlesen hier.


Quelle: KenFM von Dirk Pohlmann


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