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Schwäbische Zeitung: Glückloser Glücksspielvertrag

Archivmeldung vom 16.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Hickhack um einen neuen Glücksspielstaatsvertrag ist beendet" - so lauteten gestern Meldungen über den neuen Glücksspielstaatsvertrag. Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern unterzeichneten den Kontrakt, der den Markt für 20 kommerzielle Anbieter öffnet. Nur Schleswig-Holstein bleibt außen vor und bei seiner wesentlich liberaleren Lösung, die dortigen Sportklubs bei der Sponsorensuche erhebliche Vorteile gegenüber der bundesrepublikanischen Konkurrenz bietet. So weit, so ungerecht.

Doch Schleswig-Holstein ist nicht das Hauptproblem der neuen Regelung. Das Hauptproblem heißt EU. Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich das deutsche Glücksspielmonopol, das europäische Konkurrenz benachteiligt, bereits im September 2010 für unzulässig erklärt. Die Rechtfertigung dieses Monopols, dass man auch auf die Suchtgefahr des Glücksspiels hinweise, ist heuchlerisch, wie das Plakat mit dem aktuellen Jackpot-Gewinn neben der Sucht-Warnung bei jedem Lotto-Schalter dokumentiert.

Da die EU grundsätzlich gegen jegliche Behinderung des freien Wettbewerbs ist, stehen die Chancen schlecht, dass der deutsche Sonderweg beibehalten wird, auch wenn mit Toto-Lotto-Mitteln mancherlei sportlich-kulturell Gutes unterstützt wird. Die Europäische Kommission sollte den neuen Staatsvertrag billigen. Sie wird's allen Anzeichen nach nicht. Das ist schade, aber wohl unvermeidlich.

Quelle: Schwäbische Zeitung (ots)

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