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Das Westfalen-Blatt zu Google/WLAN

Archivmeldung vom 24.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Tatsächlich: die ungeliebten Rundum-Fotografierer von Google lichten nicht nur alles ab, was ihnen vor die Linse kommt, die Krake greift noch mehr ab. Signale, die private WLAN-Netze öffentlich abgeben, werden gleich mitgescannt und auf den weltumspannenden Wühltisch Internet geworfen.

WLAN zuhause spart Kabelsalat und erlaubt High-Speed-Verbindungen zwischen Kinderzimmer und Büro. Privatleute schützen sich vorsorglich mit Passwörtern, damit der Nachbar nicht anonym mitsurft oder gar mitliest. Noch genauer schaut Otto Normalverbraucher allerdings nicht ins Kleingedruckte. Sonst wüsste er, dass der Google-Scan zulässig ist. Datenschützer und Fachbeamte des Verbraucherschutzes müssten jedoch besser informiert sein. Deren Empörung ist unglaubwürdig und aufgesetzt. Zur Sache: Wer nicht will, dass seine Funkstation registriert wird, darf erst gar nicht senden. Daten- und Verbraucherschützer, die die Rechtsgrundlage seit langem kennen, müssten vom bequemen WLAN und den beliebten Handy-Anwendungen rigoros abraten, aber das trauen sie sich auch nicht.

Quelle: Westfalen-Blatt

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