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Allgemeine Zeitung Mainz: Zweifelhaft

Archivmeldung vom 16.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Was haben die Arbeitslosenzahlen und medizinische Grenzwerte gemeinsam? Nichts. Im Gegenteil. Bei den Arbeitslosenzahlen werden die Bemessungsgrundlagen regelmäßig so geändert, dass immer weniger Menschen in der Statistik auftauchen. Medizinische Grenzwerte werden dagegen immer mal wieder gesenkt.

Mit dem Ergebnis, dass mehr Menschen den jeweiligen Krankheitsbildern zugeordnet werden. So wird in den USA gerade der Grenzwert für Bluthochdruck von 140/90 auf 130/80 gesenkt. Mit dem Ergebnis, dass mit einem Mal jeder dritte Bürger als Bluthochdruckpatient gilt. Und mit dem Ergebnis, dass bei uns schon die Debatte eingesetzt hat, ob der hiesige Grenzwert nicht an dem amerikanischen angepasst werden müsse. Wer hinter dieser Entscheidung vor allem den starken Arm der Pharmalobby vermutet, liegt wohl nicht ganz falsch.

Die medizinischen Studien, aus denen die Grenzwertsenkung abgeleitet wird, waren jedenfalls alles andere als zwingend. Umgekehrt gilt: Eine zu frühe und zu starke Medikamentierung - zu der im Zweifel auch der Patient ruft, wenn sich neue Grenzwerte erst mal etabliert haben - kann ihrerseits erheblichen Gesundheitsschaden anrichten. Zu diesen Auswirkungen gibt es eigenartigerweise kaum Studien. Am Ende bleibt nur der Appell: Bei leichtem Bluthochdruck - selbst im Verhältnis zum 140er Grenzwert - sind mehr Bewegung und eine bewusstere Ernährung meistens besser als der Griff zum Blutverdünner. Der Griff zur Pille fällt freilich leichter als jede andere Verhaltensänderung.

Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz (ots)

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