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Neue OZ: Das Nichts vergoldet

Archivmeldung vom 10.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Da fliegt einem doch das Pappschälchen weg: Zwei schäbige Pommes sollen 2000 Euro wert sein! Auch wenn bei Kunst meist nicht der schnöde Materialwert zählt, sondern vor allem das künstlerische Konzept teuer zu bezahlen ist - im aktuellen Fall greift diese Begründung nicht. Denn der Künstler hatte offenbar vor allem die Idee, eine befreundete Kunstsammlerin ihre fragwürdige Kaufabsicht bezeugen zu lassen.

Das Gericht hat lieber zu diesem Handel Ja und Amen gesagt, als sich auf eine Diskussion von Kunst und ihren Kriterien einzulassen. Genau damit machen sich Juristen regelmäßig lächerlich. So hat der Künstler nicht nur zwei Kartoffelstäbchen, sondern nun auch noch das blanke Nichts vergoldet. Ganz schön virtuos. Der staunende Laie bestellt sich lieber eine Schale frische Fritten - bitte nicht in Gold, sondern schlicht rot-weiß!

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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